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Fareds-Abmahnung - Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen - Kindvater - Spotlight

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Fareds-Abmahnung - Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen

Mit Abmahnung vom 20.7.2012 spricht die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen aus. Gegenstand der Abmahnung bildet der Musiktitel: Kindvater - Spotlight.

Innerhalb der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von 450,00 Euro gefordert, mit dem sowohl Schadensersatzansprüche als auch Rechtsverfolgungskosten abgegolten werden sollen.

Eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurze Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu wahren, sollte der Urheberrechtsverstoß auch tatsächlich in Betracht kommen. Auch in Bezug auf die Zahlungsansprüche gilt es, diese nicht vorschnell zu erfüllen. Sofern nicht gar ein vollständiger Ausschluss der Haftung und demnach die Zurückweisung der Zahlungsansprüche in Betracht kommt, kann zumindest eine Minderung des geforderten Betrages erzielt werden.

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


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