Fareds verliert Filesharing-Klage für EXS Consultants Ltd. in Koblenz

  • 2 Minuten Lesezeit

Die im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Fareds aus Hamburg klagte am Amtsgericht Koblenz für die EXS Consultants Ltd. aus London auf urheberrechtlichen Schadensersatz sowie Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Der Beklagte hatte angeblich an einer p2p-Tauschbörse teilgenommen und dort den Songtitel „Girls Beautiful” der Gruppe Bullmeister zum Download angeboten.

EXS Consultants Ltd. nicht klagebefugt

Das Amtsgericht folgte jedoch dem Vortrag des von meiner Kanzlei vertretenen Beklagten, dass die Klägerin nicht einmal klagebefugt ist – und wies die Klage bereits als unbegründet ab (Urt. v. 7.5.2015 – Az. 152 C 3315/14). Hintergrund war, dass EXS Consultants Ltd. Urheberverwertungsechte beanspruchen wollte aus einer Abtretung, die allein der Bullmeister-Frontmann Daniel Eisenlohr im eigenen Namen erklärt hatte.

Abtretung Eisenlohrs in eigenem Namen unzureichend

Rein rechtlich standen jedoch die Urheberverwertungsrechte der gesamten, dreiköpfigen Gruppe Bullmeister zu. Daniel Eisenlohr war damit nicht in der Lage, in eigenem Namen irgendwelche Rechte der Gruppe Bullmeister an Dritte abzutreten. Folglich war die behauptete Abtretung von Daniel Eisenlohr an die EXS Consultants Ltd. aus London unwirksam, die Klage entsprechend zum Scheitern verurteilt.

Gerichte prüfen Abtretung nicht immer von selbst

Bemerkenswert ist, dass in ganz Deutschland offensichtlich Filesharing-Klagen der EXS Consultants anhängig sind, die sich ebenfalls auf entsprechende Abtretungskonstruktionen stützen. Den betroffenen Beklagten ist dringend zu empfehlen, hier genau hinzuschauen und vor Gericht dazu vorzutragen. Möglicherweise ist nämlich auch in diesen anderen Fällen die behauptete Rechteübertragung unwirksam, so dass die Klagen zu Fall gebracht werden können.

Meiner Kanzlei zum Beispiel ist eine gleichartige Klage vor dem Amtsgericht Leipzig bekannt, innerhalb derer das Gericht nicht auf die Abtretungsproblematik hingewiesen wurde. Das Gericht berücksichtigte die unwirksame Abtretung auch nicht von selbst, weil es offensichtlich nicht wusste, dass die Gruppe Bullmeister aus drei Mitgliedern bestand. Der Beklagte musste entsprechende Nachteile hinnehmen.

Fazit:

Außer Spesen nichts gewesen für EXS Consultants Ltd. und FAREDS Rechtsanwälte am Amtsgericht Koblenz, dessen Urteil zu begrüßen ist. Das Amtsgericht Koblenz scheint für Filesharing-Kläger ein zunehmend schwieriges Pflaster zu werden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Kläner

Beiträge zum Thema