(Val) Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu erleichtern, fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, das Mietrecht zu ändern. Wie aus einem Antrag der Liberalen (16/7175) hervorgeht, solle künftig der Vermieter ein Wahlrecht zwischen einer Modernisierungsmieterhöhung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und einer Mieterhöhung im Wege einer vertraglichen Vereinbarung erhalten. Wird der zweite Weg eingeschlagen, müsse der Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenersparnis mindestens in Höhe der Mieterhöhung garantieren. Dazu genüge die Zustimmung einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mieter von fünfzig Prozent der Gesamtmietfläche, um Mieterhöhungsansprüche gegen alle Mieter durchzusetzen.
Das geltende Recht verlange zwar, dass Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind - jedoch nur, so die überwiegende Rechtsansicht - wenn sie von der Maßnahme finanziell profitieren. Sei dies nicht der Fall - zum Beispiel wenn, wie beim Einbau von Solarkollektoren, nur ein energetischer Austausch stattfinde - könnte ein Mieter der Modernisierung von vornherein widersprechen, weil dadurch keine Einsparung gegeben sei. Nach der energetischen Sanierung könne der Vermieter die Betriebskosten für die neuen Anlagen in der Regel nicht auf den Mieter umlegen, da diese zumeist nicht Bestandteil des Mietvertrages seien.
Während der Bauphase müsse der Vermieter zudem Mietausfälle zwischen 50 und 100 Prozent einkalkulieren. Auch eine Mieterhöhung, um die Modernisierungskosten zu decken, sei in vielen Fällen nicht oder nur schwer durchzusetzen. Diese einseitige Belastung des Eigentümers lasse viele Vermieter vor der energetischen Modernisierung zurückschrecken. Zusätzliche Vorgaben für den Fall einer Gebäudesanierung wirkten vor diesem Hintergrund als negativer Anreiz. Der Gesetzgeber müsse positive Anreize für den Eigentümer setzen, damit das Mietrecht nicht länger der umweltfreundlichen Sanierung im Wege steht.
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