Fehlerhafte OP-Methode bei Bandscheibenprothese

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Landgericht Düsseldorf - vom 05. Januar 2011

Fehlerhafte OP-Methode bei Bandscheibenprothese - LG Düsseldorf, Az.: 3 O 39/08

Chronologie:

Die Klägerin befand sich aufgrund von Rückenschmerzen in längerer orthopädischer Behandlung. Im Jahre 2004 wurde sie zur Implantation einer Bandscheibenprothese stationär in das Krankenhaus der Beklagten aufgenommen. Seit der OP leidet sie an dem sog. Conus-Cauda-Syndrom, das mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung einhergeht. Nach Beweisaufnahme wurde vor dem LG Düsseldorf ein Vergleich abgeschlossen, wonach die Beklagten eine pauschale Entschädigungssumme von rund 90.000,- Euro zu zahlen haben.

Anmerkungen:

Die Klägerin liess vor dem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsverfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein vornehmen. Das Ergebnis des Verfahrens, das bekanntlich keine präjudizielle Wirkung entfaltet, wurde von den Beklagten nicht akzeptiert, so dass eine gerichtliche Klärung erforderlich wurde.


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