Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur

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Landgericht Magdeburg - vom 01. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11 -191-

Chronologie:

Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.

Verfahren:

Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Darauf ließen sich beide ein. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht im deutlich sechsstelligen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In manchen Arzthaftungsprozessen lässt sich nicht genau eruieren, wie das Geschehene passieren konnte, ob und in welchem Maße der eingetretene Schaden durch ärztliches Versagen herbeigeführt wurde und wie die gesundheitliche Entwicklung normalerweise verlaufen wäre. In solchen Fällen bietet sich eine vergleichsweise Klärung an, so wie im vorliegenden Fall, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.


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