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Ferguson: Grand Jury entscheidet auf Notwehr

  • 7 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Nach der Entscheidung einer Grand Jury in den USA, keine Anklage gegen den Polizisten Darren Wilson zu erheben, entlädt sich in der bei St. Louis gelegenen Stadt Ferguson die Wut der Bevölkerung. Dieser hatte im August dieses Jahres den schwarzen Teenager Michael Brown am Tag und auf offener Straße erschossen, obwohl dieser unbewaffnet war. Dennoch entschied die Mehrheit der Geschworenen in dem Fall, dass der Gewalteinsatz mit Todesfolge, sog. „deadly force“, durch den Polizisten nach US-Recht gerechtfertigt gewesen sei.

Zeugenaussagen gehen auseinander

Dem Vorfall voraus ging ein Einsatzbefehl wegen eines Ladendiebstahls. Eine Überwachungskamera hatte einen dunkelhäutigen Mann gefilmt, wie er eine Packung Zigarren entwendete. In der Nähe des Tatorts bemerkte der Polizist von seinem Fahrzeug aus zwei Männer – einer davon der später getötete 18-jährige Michael Brown, dessen Kleidung der ihm mitgeteilten Täterbeschreibung entsprach. Er befahl den beiden auf der Straße laufenden Männern, auf den Gehweg zu gehen. Es kam zum Wortwechsel. Dabei bemerkte Wilson im Vorbeifahren eine Zigarrenschachtel in Browns Hand. Daraufhin rief er Verstärkung und schnitt den beiden mit seinem SUV den Weg ab.

Infolgedessen brach ein heftiger Streit aus. Noch im Fahrzeug schoss Wilson zweimal auf Michael Brown und traf ihn, wie später im Fahrzeug gefundene Blutspuren zeigten. Laut Wilson habe dieser in sein Fahrzeug greifen wollen und ihn dabei auch geschlagen. Nach den Schüssen rannte Michael Brown davon, Wilson verfolgte ihn zu Fuß. An der nächsten Straßenecke stoppte er und wandte sich zum Polizisten. Über das, was nun geschah, gehen die Aussagen von Augenzeugen stark auseinander. Einige Zeugen behaupteten, der Teenager habe die Hände erhoben und sei nicht auf den Polizisten zugegangen. Diese Körperhaltung und die Worte „Hands up, don’t shoot“ wurden später zum Zeichen des Protests. Andere behaupteten dagegen, dass das nicht oder nur kurz der Fall gewesen sei, wobei er auf den Polizisten zugegangen sei. Fest steht aufgrund der Untersuchungen nur, dass Wilson sechsmal auf Michael Brown schoss. Drei anschließende Autopsien kamen zum Schluss, dass der vermutlich letzte, den Scheitel des Kopfes treffende Schuss, unmittelbar zum Tod führte. Infolgedessen kam es zu schweren Ausschreitungen im überwiegend afroamerikanisch bevölkerten Ferguson. Über die Kleinstadt wurde dabei zeitweise der Ausnahmezustand verhängt.

Rolle der Grand Jury im Verfahren

Zwischenzeitlich waren vor allem gewalttätige Aktionen, die unter anderem zu Brandstiftungen und Plünderungen geführt haben, zurückgegangen. Nun hat sie die Bekanntgabe der Jury-Entscheidung, nach der keine strafbare Handlung des Polizisten vorlag, erneut entfacht. Die aus sieben Männern und fünf Frauen – darunter ein Mann und zwei Frauen afroamerikanischer Herkunft – bestehende Grand Jury nahm noch im August ihre Arbeit auf. Die Jury bestand bereits vor dem Vorfall. Bis auf Juristen und Journalisten darf grundsätzlich jeder für eine gewisse Zeit in eine Jury berufen werden. In den folgenden drei Monaten haben die Männer und Frauen in 25 Sitzungen 60 Zeugen vernommen – darunter auch Wilson –, bevor sie aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen entschied, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe. Eine Anklage sei folglich nicht geboten.

Die heute nur noch im US-Recht eine wesentliche Rolle spielende Grand Jury ist dabei nicht mit der im Gerichtssaal vertretenen sog. Petit Jury zu verwechseln. Während diese darüber entscheidet, ob ein Angeklagter schuldig oder unschuldig ist, klärt eine Grand Jury vielmehr vorab, ob eine Anklage berechtigt ist. Unterschiede bestehen dabei auch hinsichtlich des Entscheidungsmaßstabs. So darf die Jury im Prozess, die einen Angeklagten für schuldig hält, keine vernünftigen Zweifel mehr daran haben. Dagegen genügt einer Grand Jury für ihre Entscheidung über die Anklage, dass ein strafbares Verhalten hinreichend wahrscheinlich ist. Die Entscheidung ist dabei endgültig, sofern keine neuen Beweise vorliegen. In diesem Fall kann eine neue Grand Jury berufen werden. Weitere Ermittlungen, die das US-Justizministerium im Übrigen in Bezug auf die Polizei in Ferguson durchführt, verhindert die Jury-Entscheidung jedoch nicht. Dasselbe gilt für eine Zivilklage, wobei deren Erfolgsaussicht durch ein Strafverfahren gewachsen wären.

Zum Einsatz kommt eine Grand Jury dabei auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft. Sie soll ihr im Falle schwerer, regelmäßig mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen oder in komplexen Verfahren helfen. Dabei wird sie von der Staatsanwaltschaft rechtlich beraten und mit Informationen zum Fall wie etwa Zeugen und Beweisstücken versorgt. Üblicherweise erfolgt auch ein Hinweis, ob aus Sicht der Staatsanwaltschaft Anklage zu erheben wäre. Möglichkeiten für Einsatz und Anzahl der Mitglieder einer Grand Jury variieren dabei je nach Bundesstaat. Nach dem Recht des Bundesstaats Missouri, in dem Ferguson liegt, hätten 9 von 12 Jury-Mitgliedern für eine Anklage stimmen müssen. Ihre Entscheidung müssen sie dabei hinter verschlossenen Türen treffen. Eine Diskussion außerhalb der Jury ist den Mitgliedern bei Strafe verboten und führt zum sofortigen Ausschluss. Zudem besteht Geheimhaltung über ihre Identität.

Dass die Staatsanwaltschaft hier eine Grand Jury einsetzte, hatte hier jedoch weniger mit einem komplexen Sachverhalt zu tun. Vielmehr ging es darum, die Entscheidung über die Anklage nicht selbst treffen zu müssen. Insbesondere die Person des zuständigen Staatsanwalts Robert McCulloch war umstritten. Von ihm ist bekannt, dass er zwei Polizisten, die zwei unbewaffnete Afroamerikaner erschossen hatten, im Jahr 2001 nicht anklagte. Die Aussage der Polizisten, die Getöteten wären mit ihrem Auto auf sie zugefahren, stellte sich später als falsch heraus. Das Auto hatte sich nicht bewegt. Staatsanwalt McCulloch bezeichnete die Getöteten im Rahmen der Ermittlungen als Penner und hielt seine Ergebnisse später unter Verschluss. Zudem hatte er im Alter von 12 Jahren seinen Vater verloren, als dieser von einem Schwarzen umgebracht worden war. Proteste, ihn deshalb nicht mit dem Fall zu betrauen, blieben jedoch erfolglos. Konkret auf den jetzigen Fall von Michael Brown bezogen fällt auf, dass die Grand Jury von ihm einerseits zwar sehr umfangreich mit Informationen versorgt wurde. Andererseits soll McCulloch sich jedoch nicht dazu geäußert haben, ob aus seiner Sicht eine Anklage zu erheben sei.

Starke Meinungsunterschiede über Gleichberechtigung

Zu den bisher schlimmsten Vorfällen kam es 1992 in Los Angeles, in deren Folge mehr als 50 Menschen starben. Auslöser war der Freispruch von vier Polizisten. Diese hatten den Afroamerikaner Rodney King vor laufender Kamera misshandelt. Er war zuvor mit seinem Wagen betrunken vor der Polizei geflüchtet. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd widersetzte er sich zunächst seiner Festnahme. Obwohl er inzwischen wehrlos am Boden lag, schlugen die Polizisten weiter auf ihn ein und verletzten ihn schwer. Eine nur mit Weißen besetzte Jury entschied im folgenden Prozess dennoch auf nicht schuldig. Ein Ergebnis, dass auch die mehrheitliche Ansicht der weißen Bevölkerung wiederspiegelt. Während diese überwiegend aufseiten der Polizei steht, sehen sich vor allem Afroamerikaner und auch andere nichtweiße Bevölkerungsteile wie Latinos von der Polizei diskriminiert. Diese Ansichten setzen sich wiederum in den jeweils herrschenden Meinungen über die Gleichberechtigung in den USA fort. Für die einen ist sie weitgehend gegeben, für die anderen nach wie vor ungelöst.

Weitreichendes Verständnis von Notwehr

Die Lage verschärft dabei eine in den USA sehr weit verstandene Ansicht von Notwehr. Das betrifft zum einen das Vorliegen einer Notwehrlage. Zum anderen ist die Schwelle, die den Einsatz tödlicher Gewalt zur Selbstverteidigung rechtfertigt, wesentlich geringer. Entsprechend niedrig ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung selbst beim Schusswaffengebrauch im Privatbereich. Das zeigt der auch in Deutschland bekannt gewordene Fall eines deutschen Austauschschülers, der beim Betreten einer offen stehenden Garage von deren Besitzer ohne Vorwarnung mit mehreren Schüssen getötet worden war. Der Mann, der sogar bewusst eine Falle für Einbrecher gelegt hatte, könnte sich dabei auf ein im Bundesstaat Montana geltendes Recht zur Selbstverteidigung gegen Eindringlinge in Haus und Garten – sog. „castle doctrine“ – berufen.

Auch Polizisten können sich aufgrund zweier Entscheidungen des Supreme Court relativ leicht auf ein Notwehrrecht berufen. Die Entscheidung Tennessee v. Garner verbietet Polizisten zwar, auf fliehende Verdächtige zu schießen, nur um deren Flucht zu verhindern. Eine Notwehr kann demnach aber bereits dann vorliegen, wenn Polizisten glaubhaft machen können, dass es sich ihrer Ansicht nach bei einer gewalttätigen Person um jemanden handelt, der eine tödliche Bedrohung für die Gemeinschaft darstellt bzw. ernsthafte Schäden anrichten kann. Aufgrund der Entscheidung Graham v. Connor reicht es sogar aus, wenn ein Polizist glaubhaft macht, dass seine Gewaltanwendung aus Sicht eines vernünftig handelnden Kollegen in seiner Lage notwendig gewesen wäre, selbst wenn diese zum Tod des Gegenübers führt. Dass Polizisten in solchen Situation ihre Entscheidung oft innerhalb von Sekunden treffen müssen, bezog der Supreme Court dabei zu ihren Gunsten bei einem Gewalteinsatz mit Todesfolge mit ein. Dabei haben diese Entscheidungen unter den übrigen Gerichten ein besonderes Gewicht, welche sich bei ihren eigenen Entscheidungen maßgeblich an der existierenden Rechtsprechung des als letzte Instanz in allen Rechtsfragen geltenden Supreme Courts in vergleichbaren Fällen orientieren.

Auch beim kürzlichen Tod eines zwölfjährigen schwarzen Jungen, der eine Spielzeugpistole in der Hand hatte, werden die für eine Notwehr ausreichenden glaubwürdigen Zweifel hinsichtlich einer Gefahr vermutlich eine Rolle spielen. Dieser soll wortlos danach gegriffen haben, als ihn die herbeigerufenen Polizisten angeblich aufgefordert haben, seine Hände zu heben. Ob dem Polizisten, der den Jungen daraufhin zweimal in den Oberkörper schoss, dabei bekannt war, dass es sich um keine echte Waffe handelte, ist laut bisheriger Berichte nicht sicher.

(GUE)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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