Ferienwohnungen können auch bei dauernden Verlusten steuerlich abzugsfähig sein

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Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.8.2006 Aktenzeichen IX R 15/06 ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben. Zu beachten ist allerdings, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechen. Dies könnte zum Beispiel dann anzunehmen sein, wenn die ortsübliche Vermietungszeit der Ferienwohnung unterschritten werde.

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