Fernsehanwaltswoche vom 25.03.2015 u.a. zu Stress am Arbeitsplatz und der WLAN-Haftung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Heute unter anderem mit folgenden Themen:

Stress am Arbeitsplatz: Laut Bertelsmann-Studie fühlen ein Drittel aller Arbeitnehmer sich überfordert

Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie vorgelegt, wonach unter anderem 23 Prozent der Arbeitnehmer keine Pausen machen und jeder achte krank zur Arbeit kommt. Ein Drittel der Arbeitnehmer fühlen sich von den arbeitgeberseitigen Vorgaben überfordert. Woran liegt das? Ist diese Entwicklung zwangsläufig? Kann der Gesetzgeber hier mit rechtlichen Vorgaben helfen?

Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung

Der Entwurf wird allgemein als daneben gelungen betrachtet. Das ist noch milde ausgedrückt. Anbieter sollen ihre Anschlüsse verschlüsseln und den Zugang nur solchen Nutzern gestatten, die eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Private WLAN-Anbieter sollen darüber hinaus noch die Namen der Nutzer kennen. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Ziels, den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in Städten voranzutreiben, können die Regelungen nur als Scherz verstanden werden. Warum schafft es der deutsche Gesetzgeber nie, im technischen Bereich auch nur den Anschluss zu halten? Unkenntnis, Angst oder die böse Industrielobby?

Hochschullehrer will nicht in Rente

Ein Musikprofessor klagt gegen seine Pensionierung. Das Beamtengesetz in Hessen erlaubt eine Tätigkeit im Ausnahmefall bis zum 70. Lebensjahr. Erforderlich sei aber, dass die Aufschiebung der Altersgrenze im „dienstlichen Interesse“ sei. Der Hochschulleiter lehnte den Verlängerungsantrag ab. Der Professor will nun klagen. Hat das Aussicht auf Erfolg? Sind solche Klagen künftig öfter zu erwarten?

Urteil der Woche vom Verwaltungsgericht Düsseldorf: Gastro-Ampel unzulässig

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Pilotprojekt für besseren Verbraucherschutz im Gastrobereich zunächst gestoppt. Die so genannte Gastro-Ampel soll über die Ergebnisse von Betriebskontrollen informieren. Insbesondere geht es um den hygienischen Zustand von Restaurants und Baumängel. Vier Gastronomen haben dagegen geklagt und hatten Erfolg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sei die Ampel mit den Farben rot, gelb und grün nicht ausreichend differenziert. Der Verbraucher werde zwar gewarnt ein Restaurant zu betreten, könne aber nicht konkret erkennen, worauf sich diese Warnung stützt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen auch für Kennzeichnungen in anderen Bereichen haben.

25.3.2015

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