Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt aktuell für Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bezüglich des Werkes „So mach ich es" (Bushido & Sido, vom Album „23″), enthalten in einem German Top 100 Single Charts Dateicontainer, ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 400 €.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden, da sie zum einen ein Schuldeingeständnis und zum anderen auch das Versprechen der verlangten Zahlung enthält. Einmal unterschrieben wird man sich gegen den Zahlungsanspruch nicht mehr verteidigen können. Zudem führt dann, wenn Gegenstand des Vorwurfs ein Titel aus einer Top 100 oder ähnlichen Compilation ist, die unnötige Abgabe eines Schuldanerkenntnisses dazu, dass die Verteidigung gegen weitere Abmahnungen, resultierend aus der gleichen Compilation, nahezu unmöglich wird.
Aus diesem Grund: Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten, suchen Sie bitte schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird, sofern notwendig, eine modifizierte Unterlassungserklärung fertigen und die gegen Sie gerichteten Zahlungsansprüche prüfen. Lassen Sie die Ihnen gesetzt Frist nicht verstreichen!
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