Filesharing-Abmahnung durch EMI Music Germany GmbH & Co. KG/Kanzlei Kornmeier & Partner

Rechtsgebiete: Urheberrecht, IT-Recht
Rechtstipp vom 10.02.2012

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bezüglich des Werkes „Titanium (feat. Sia)" von David Guetta, enthalten in einem German Top 100 Single Charts Dateicontainer, ab.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 450€. Interessant ist, dass in einem Fall die Rechtsverletzung angeblich am 04.11.2011 begangen wurde, die betreffende Datei jedoch „German_Top_100_Single_Charts_07.11.2011″ heißt.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedenfalls zunächst nicht unterzeichnet werden, da sie zum einen ein Schuldeingeständnis, zum anderen auch das Versprechen der verlangten Zahlung enthält. Die Abgabe eines unnötigen Schuldeingeständnisses führt dann, wenn Gegenstand des Vorwurfs ein Titel aus einer Top 100 oder ähnlichen Compilation ist, dazu, dass die Verteidigung gegen weitere Abmahnungen, resultierend aus der gleichen Compilation, nahezu unmöglich wird.

Unser Rat: Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten, suchen Sie bitte schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird, sofern notwendig, eine modifizierte Unterlassungserklärung fertigen und die gegen Sie gerichteten Zahlungsansprüche prüfen. Lassen Sie die Ihnen gesetzt Frist nicht verstreichen!


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