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Filesharing-Abmahnung durch Waldorf Frommer für "Planet der Affen Revolution" - wir helfen bundesweit

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Die bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer spricht eine Vielzahl von urheberrechtlichen Filesharing-Abmahnungen aus. Neben vielen anderen Werken betrifft das nun auch den Film „Planet der Affen Revolution“ (Originaltitel: „Dawn of the Planet of the Apes“), der im Jahre 2011 produziert wurde.

Die Rechte an dem Science-Fiction-Film, den man als Satire auf die Menschheit betrachten kann, hält die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt unter anderem diesen Rechteinhaber und verschickt im Namen ihres Auftraggebers zahlreiche Abmahnungen an Personen, die einen Internetanschluss besitzen, über den dieser Film oder andere geschützte Werke unerlaubt im Rahmen einer sogenannte Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt worden sein sollen. So jedenfalls lautet der Vorwurf an die Adressaten der Abmahnung, der von der Forderung begleitet wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Im Fall einer nicht wunschgemäßen Reaktion kündigen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gerichtliche Schritte an.

Wie kommt es zu einer Filesharing-Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Begründet wird eine solche Filesharing-Abmahnung ausschließlich aufgrund der Ermittlung einer IP-Adresse im Rahmen einer Tauschbörse. Durch den Download eines urheberrechtlich geschützten Werks, der in vielen Fällen gleichzeitig (so sind Tauschbörsen konzipiert) im Hintergrund einen Upload des soeben heruntergeladenen Werkes durchführt, kommt bei der Überwachung der Tauschbörse die IP-Adresse desjenigen Anschlussinhabers zum Vorschein, der den Down- bzw. Upload veranlasst hat bzw. veranlasst haben soll. Allein anhand der Ermittlung dieser IP-Adresse kommt es also zu dem Ausspruch der Abmahnung an einen bestimmten Anschlussinhaber.

Wie Sie auf derartige Abmahnungen reagieren sollten.

Wer ebenfalls von einer solchen Abmahnung überrascht worden ist, sollte sich möglichst bald – zumindest aber innerhalb der gesetzten Fristen – fachkundigen Rat suchen und auf keinen Fall selbst mit Waldorf Frommer in Kontakt treten. Es gibt zahlreiche Fallstricke bei der Bearbeitung von Filesharing-Sachverhalten. Aufgrund der für einen Verbraucher unüberschaubaren Rechtsprechung kann im Grundsatz nur ein in dem Bereich des Filesharings tätiger Rechtsanwalt eine zielgerichtete Verteidigung gegen die Filesharing-Abmahnung bieten.

Beigefügt ist der Abmahnung ein Musterschreiben für eine Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, das entsprechende Verhalten zu unterlassen und im Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Es ist dringend davon abzuraten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sofern eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht. Auf gar keinen Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwenden. Eine solche ist stets zu modifizieren, um den Ausschluss eines Schuldeingeständnisses zu verhindern.

Mit der Unterlassungserklärung ist es jedoch im Fall des Films „Planet der Affen Revolution“ nicht getan. Zusätzlich soll der Abgemahnte, der möglicherweise diesen Film noch nicht einmal kennt, einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen. Auch in Bezug auf diese Forderung gilt natürlich, dass eine Zahlung ausschließlich dann zu leisten ist, sofern tatsächlich eine Haftung des Anschlussinhabers besteht. Ist diese zu verneinen, ist auch keine Zahlung fällig.

Selbst wenn der Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat, sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht ohne Weiteres erfüllt werden. Die Unterlassungserklärung ist auch in einem solchen Fall zu modifizieren. Zudem kann die Forderung in nahezu jedem Fall gemindert werden.

Wer betroffen ist, ist gut beraten, sich an einen Spezialisten für Urheberrecht zu wenden.

Ignorieren Sie die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht!

Es sollte nicht der Fehler gemacht werden, das Abmahnschreiben zu ignorieren, auch nicht, wenn man sich sicher ist, den Film nicht zu kennen. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte könnten in diesem Fall im Rahmen eines Eilverfahrens gegen den Anschlussinhaber vorgehen, um die Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Ein solches Verfahren ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, dass ein bestimmtes Verhalten unterlassen wird, ohne dass dazu sofort gerichtliche Schritte gegen den Anschlussinhaber eingeleitet werden. Eine Abmahnung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Es muss klar erkennbar sein, welches Verhalten dem Adressaten vorgeworfen wird, und welches Verhalten von ihm gewünscht wird.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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