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Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer i. A. d. LEONINE (Babylon Berlin)

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Rahmen einer Anfrage liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH vom 24.06.2020 vor.

Dem Adressaten werden Verletzungen der Urheberrechte an folgenden TV-Serien vorgeworfen:

  • Babylon Berlin Folge 12
  • Babylon Berlin Folge 15
  • Babylon Berlin Folge 16
  • Babylon Berlin Folge 9

Dem Abgemahnten wird der Upload einer Datei mit dem Inhalt des vorbenannten Filmwerks über ein Filesharing- Programm (P2P-Client) vorgeworfen.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 € und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 € (insgesamt 1.631,30 € aufgefordert).

Ratschlag:

Unterzeichnen Sie keinesfalls die übermittelte Unterlassungserklärung ungeprüft. Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt prüfen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Forderungen in vielen Fallkonstellation deutlich reduziert oder sogar zurückgewiesen werden können.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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