Filesharing-Abmahnung wegen des Filmes "Edge of Tomorrow"

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Es gab Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Science-Fiction-Filmes „Edge of Tomorrow“. In diesem wird die Erde von einer als Mimics bezeichneten Alienrassen angegriffen und ein actionreiches Abenteuer mit Tom Cruise in der Hauptrolle beginnt. 

Dieser beliebte Film soll nun auch auf sog. „Internettauschbörse“ bzw. „Filesharing-Netzwerken“ angeboten worden sein. Hierfür verschickt Waldorf Frommer nun Abmahnungen und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung von 915 Euro zur Beilegung der Sache. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits seit einiger Zeit als Abmahnkanzlei bekannt.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft, sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben. Sie gestehen die Urheberrechtsverletzung andernfalls ein und verpflichten sich zur Erstattung der Anwalts- und Abmahnkosten und verpflichten sich langfristig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe im Fall einer erneuten Rechtsverletzung.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderte Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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