Filesharing-Abmahnung wegen des Filmtitels „Lizzie Borden – Mord aus Verzweiflung“

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Filmtitels „Lizzie Borden – Mord aus Verzweiflung“.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung, dieses Mal für das spannungsgeladene Drama „Lizzie Borden – Mord aus Verzweiflung“. In diesem Film werden Andrew und Abby Borden tot in ihrem Haus aufgefunden und ihre Tochter Lizzie (Chloe Sevigny) dafür verantwortlich gemacht und angeklagt. 

Als Zeugin soll das Dienstmädchen Bridget Sullivan (Kristen Stewart) vor Gericht aussagen, mit der Lizzie allerdings eine leidenschaftliche Affäre hatte.

Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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