Erneut erreicht uns eine Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings von der Hamburger Kanzlei Zimmermann & Decker. Wieder lautet der Vorwurf an unseren Mandanten Urheberrechtsverletzung. Unser Mandant soll angeblich das Musikwerk der Söhne Mannheims „Ist Es Wahr (Aim High)" auf einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben und dadurch die Nutzungsrecht der tonpool Medien GmbH verletzt haben. Die Tat konnte anhand der IP-Adresse zurückverfolgt werden, die auf unseren Mandanten angemeldet ist.
Dieser Vorwurf ist Grundlage für die von den Rechtsanwälten geforderte pauschale Schadenersatzsumme in Höhe von € 425,00. In dem Schreiben betonen die Rechtsanwälte die Großzügigkeit dieses Angebotes und setzten zur Begleichung eine Frist von 10 Tagen.
Des Weiteren ist dem Rechtsanwaltsschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die innerhalb von nur 7 Tagen unterschrieben zurückgesendet werden soll. In dieser vorformulierten Erklärung würde unser Mandant weitreichende Verpflichtungen eingehen, wie das zukünftige Unterlassen bis hin zu einer nicht unbeträchtlichen Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 bei einem Vertragsbruch.
Sollten Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, den Forderungen keinesfalls blindlings nachzukommen. Oftmals sind vor allem die Unterlassungserklärungen und die damit verbundenen Forderungen zu weit gefasst oder gar unberechtigt. Sie sollten aber auch nicht untätig bleiben, sondern reagieren! Eine Beratung von einem spezialisierten Rechtsanwalt kann hier hilfreich sein und könnte den Fall zu Ihrem Vorteil wenden. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Abmahnportal.
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