Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Rasch Rechtsanwälte - Zum Jahresende werden vermehrt Altfälle verfolgt.
Unter anderem erreichten uns diese Woche Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte sowie der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte.
Es wurde u.a. die unberechtigte Verwertung des Filmwerks „Der Adler der neunten Legion" und der Tonaufnahme „Black and White" des Künstlers Lenny Kravitz, abgemahnt.
Unter den Abmahnungen waren auch solche, der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, welche im Namen der Universal Music GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co.KG, Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH tätig wurde. Es handelt sich dabei um Fälle, bzw. Tatvorwürfe aus den Jahren 2008 bzw. 2009 und die nun aufgrund der drohenden Verjährung der Angelegenheiten aus dem Jahre 2008 per Ende des Jahres 2011, weiter verfolgt werden.
Vermehrt wurden uns diese Woche auch Abmahnungen der in München ansässigen Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Getty Images International zugeleitet. Mit den Schreiben wurde die unberechtigte Verwertung von geschützten Bildwerken abgemahnt. Auch hier liegen die Verstöße größtenteils schon zwei Jahre zurück, wobei die Firma Getty Images International ihre Ansprüche zuvor bei den Abgemahnten selbst versucht hatte durchzusetzen und erst jetzt die Kanzlei Waldorf Frommer mit der weiteren Führung des Verfahrens beauftragt hat.
Zu beobachten war in der vergangen Woche zudem, dass vermehrt die illegale Verbreitung von Musikwerken und weniger von Filmwerken abgemahnt wurde.
Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert