Unserer Kanzlei gingen in der letzten Woche unter anderem Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lihl, APW Rechtsanwälte & Notare, Sasse & Partner Rechtsanwälte sowie der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte zu.
So wurde u. a. die unberechtigte Verwertung des Filmwerks „Der Biber" im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer aus München und im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH des Films „Brautalarm" durch die APW Rechtsanwälte & Notare abgemahnt. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ging u. a. wegen der unrechtmäßigen Veröffentlichung der Tonaufnahme „Wir sind am Leben" der Künstlergruppe Rosenstolz im Auftrag der Universal Music GmbH gegen die Betroffenen vor.
Des Weiteren wurde uns seit längerem einmal wieder eine Abmahnung bzw. Zahlungsaufforderung der Firma Getty Images Inc. aus London vorgelegt, welche die unberechtigte Nutzung von Bildern auf einer Homepage zum Gegenstand hatte.
Die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte mahnte die unberechtigte Verwendung von Kartenausschnitten auf einer Internetpräsenz im Namen der Euro-Cities AG an und forderte von den Betroffenen neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von über 3.300 Euro innerhalb einer Frist von lediglich einer Woche, die laut den Wiedorfer Rechtsanwälten aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht verlängerbar sei.
Wir empfehlen Betroffenen, sich trotz derart massiven Auftretens anwaltlichen Rat einzuholen, bevor solche Forderungen unreflektiert erfüllt werden.
Zu beobachten war in der vergangen Woche zudem, dass vermehrt die unberechtigte Verwertung von älteren Titeln, welche schon seit einigen Monaten abgemahnt wurden, verfolgt wurde, so u. a. der Titel „Berlin City Girl" der Künstlergruppe Culcha Candela.
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