Filesharing-Downloads lohnen sich nicht mehr!

Rechtsgebiete: Markenrecht & Urheberrecht, IT-Recht
Rechtstipp vom 29.11.2011

„Saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen!" verkündete der Musiker Jan Delay kürzlich auf seiner Facebook-Seite. Davon kann ich als Anwältin nur abraten! Inzwischen gibt es so viele Verwertungsfirmen und Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben, dass die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden sehr hoch ist - und zudem weiter steigt, da immer mehr dieses Geschäftsmodell für sich entdecken.

Ich betreue seit mehreren Jahren wegen (angeblicher) illegaler Downloads Abgemahnte und stelle fest, dass auch heute noch viele Leute völlig überrascht sind, wenn eine Abmahnung in ihrem Briefkasten liegt. Viele informieren sich dann im Internet und stellen erstaunt fest, dass dieses Geschäftsmodell schon seit Jahren betrieben wird. Erst nach einer solchen Abmahnung unterlassen die meisten Nutzer die Nutzung der Tauschbörsen. Noch besser ist es natürlich, die Downloads zu stoppen, bevor einen die erste Abmahnung erreicht. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man überhaupt von diesen Abmahnungen Kenntnis hat. Hier sollte jedermann, sowohl bereits „Erwischte" als auch wir Anwälte, umso mehr im Vorfeld aufklären, um die finanziellen Einbußen von Anfang an zu vermeiden.

Dass sich der (vermeintliche) Gratis-Download nicht (mehr?) lohnt, lässt sich leicht aufzeigen: Ein legaler Download kostet in der Regel ca. 1 €, der Kauf einer gesamte CD ca. 15 €. Demgegenüber stehen bei Erhalt einer Abmahnung Kostenrisiken von mindestens 500 €, eher ca. 1000 € (bei einer Klage sogar noch deutlich mehr) gegenüber. Der Download eines Chart-Containers kann im schlimmsten Fall sogar um die 20 Abmahnungen nach sich ziehen. Und je mehr Werke man herunterlädt, umso größer ist die Gefahr, von Abmahnungen überschwemmt zu werden.

Und die Wahrscheinlichkeit, eine Abmahnung zu erhalten steigt immer mehr, je mehr Anwälte, Verwertungsgesellschaften und Labels in dieses Geschäft einsteigen. Diese erhalten mit wenig Aufwand eine große Zahl von Adressen, wie ein Beispiel aus dem Jahre 2009 zeigt: Das Landgericht Köln hatte mit einem einzigen Beschluss die Auskunft zu mehr als 11000 Telekom-Kunden herausgegeben. Mit geringem Aufwand kann also ein großer Gewinn eingefahren werden, inzwischen dürften es sogar noch mehr Adressen sein.

Ein zusätzliches Problem ist, dass die Abmahn-Kanzleien mit den Abmahnungen nicht hinterher kommen. Wenn man also eine Abmahnung erhalten hat und daraufhin nichts mehr illegal herunterlädt, ist dies keine Garantie, dass damit keine Abmahnungen mehr kommen! Zwar werden die IP-Adressen durch die Telefonanbieter nur kurze Zeit gespeichert. Jedoch rufen die Kanzleien die IPs rechtzeitig ab. Nachdem die Kanzleien diese erhalten haben, kann der Abmahn-Vorgang aufgrund der schieren Menge jedoch ins Stocken geraten. Dann kann die Abmahnung auch erst mehrere Monate nach dem Download folgen. Man kann sich also nicht so schnell in Sicherheit wiegen. Deshalb empfehle ich, besser heute als morgen die Nutzung von Tauschbörsen zu unterlassen.

Was aber tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Reagieren Sie jedenfalls innerhalb der gesetzten Frist, um eine einstweilige Verfügung zu verhindern! Jedoch sollten Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese in der Regel ein Schuldeingeständnis sowie die Kostentragungsverpflichtung enthält. Das Beste ist der Besuch eines fachkundigen Anwaltes, der überprüfen kann inwieweit die Forderung berechtigt ist. Es kann dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden und durch geschicktes anwaltliches Verhandeln die Forderung gedrückt werden - oftmals kann sogar nichts gezahlt werden.

Übrigens ging Jan Delay noch weiter: „Die Künstler sehen davon nix! [Die Abmahnanwälte] sind alles miese Schweine!" Erstere Behauptung ist falsch (auch er selbst erhält aufgrund der Abmahnungen Geld, wie er später einräumen musste - sein Aufruf mag also auch eigennützig motiviert gewesen sein...), bei der zweiten Aussage verbietet sich jeder Kommentar.

Ich berate Abmahn-Opfer schon seit Jahren bundesweit. Rufen Sie mich an unter 0731/268833, oder schreiben Sie eine E-Mail an RA@Kanzlei-Lachenmann.de bzw. ein Fax: 0731/268850. So können auch die nötigen Dokumente ausgetauscht und das Mandat übernommen werden. Ein günstiger Festpreis gewährleistet für Sie die nötige Transparenz.

Links:

Mehr Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage: http://www.kanzlei-lachenmann.de/faktencheck.html

Zum heise-Artikel über Jan Delay: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Alles-fiese-Schweine-Jan-Delay-schiesst-scharf-gegen-Abmahnanwaelte-1385880.html

c't-Artikel über Filesharing-Abmahnungen: http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2010/1/154/@00000@/ct.10.01.154-157.pdf

Ich berate bundesweit, wobei meine meisten Mandanten aus dem gesamtem Umkreis kommen - vor allem aus Elchingen, Ulm und Neu-Ulm, aber auch z.B. aus Nersingen, Langenau oder Günzburg.


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