Filesharing: OLG Köln trifft des Pudels Kern

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Die Abmahnwelle beschäftigt weiter die Gerichte. Nachdem das OLG Köln in seiner jüngsten Entscheidung zum Thema Abmahnung/Filesharing feststellte, dass der Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die durch einen Ehepartner begangen worden sind, nicht zwingend haftet, ist nunmehr der BGH gefragt, denn die Revision ist zugelassen.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11

In der Sache geht es um zwei bislang ungeklärte Fragen. Erstens: Wen trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Täterschaft? Zweitens: Haftet der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die er nicht begangen hat?

Die bisherige Rechtsprechungspraxis zeichnete sich vor allem durch stark divergierende Urteile aus. Hinzu kam, dass die meisten Verfahren in einem Vergleich endeten, so dass es kaum Urteile gab, die veröffentlicht werden konnten. Dies hat zur Folge, dass viele Betroffene weiterhin einem erhöhtem Prozessrisiko ausgesetzt sind.

Und schließlich konnte sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit den vorstehenden ungeklärten Rechtsfragen nicht auseinandersetzen, bzw. nicht in der wünschenswerten Vollständigkeit. Denn nur wenige Beklagte hatten Lust, sich mit der Musikindustrie anzulegen und den Gang durch die Instanzen auf sich zu nehmen.

Das OLG Köln hat durch die Entscheidung vom 16.05.2012 nunmehr folgendes entschieden:

Die bloße Überlassung der Mitbenutzungsmöglichkeit eines Internetanschlusses löst bei einem Ehegatten noch keine Haftung aus. Hiervon ausgenommen sollen die Fälle sein, bei welchen der Anschlussinhaber Kenntnis von illegalen Aktivitäten hat. Die Darlegungslast sieht das OLG Köln nach wie vor - aufgrund der „Sommer unseres Lebens" - Rechtsprechung - bei dem Beklagten. Kann dieser jedoch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes darlegen, so hat der Kläger die Beweislast für die Täterschaft.

Dieses Ergebnis erscheint zunächst ausgewogen. Es wird sich in der Praxis jedoch schnell abzeichnen, ob diese Entscheidung richtungsweisend ist. Fest steht jedoch bereits jetzt, so Rechtsanwalt Götz Müller-Sommer bei KBM Legal in Köln und Düsseldorf im Bereich des Urheberrechts: Das Problem wird nach ca. 10 Jahren auf den Punkt gebracht.

http://www.kbm-legal.com/rechtsberatung/urheberrecht.html


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