Filesharing - Störerhaftung jetzt eingeschränkt/hinfällig?

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Filsharing-Störerhaftung aufgegeben/eingeschränkt, wenn Minderjährige agieren?

Viele haben eine solche Entscheidung lange erwartet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am 15.11.2012 verkündeten und veröffentlichten Entscheidung (BGH Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - Morpheus) für Recht erkannt:

Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder besteht grundsätzlich nicht, wenn die Eltern das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das Kind diesem Verbot zuwider handelt.

In den Vorinstanzen wurde der Sachverhalt anders beurteilt:

LG Köln - Urteil vom 30. März 2011 - 28 O 716/10

OLG Köln - Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11

Mit Spannung kann man schon erwarten, ob es den Abmahnern gelingen wird, sich auf die so geänderte Rechtsprechung einzustellen, oder ob der Anfang zum Abebben der Abmahnwelle gemacht ist.

Kanzlei Rechtsanwalt Lehnert

Schwaig b. Nürnberg

0911 500091

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