Filesharing: Topware insolvent - Verfahren unterbrochen

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Der Spielehersteller Topware, der durch Kanzlei rka Urheberrechtsverstöße u. A. für illegale Downloads des Spiel Two Worlds II abmahnen ließ, hat Insolvenz angemeldet. Etwaige Forderungen werden nun durch den Insolvenzverwalter von Topware verwaltet.

Uns erreichte kürzlich die Nachricht über die Insolvenz der Topware in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg. Die Kanzlei rka, die Topware vertritt, teilte mit, dass beantragt wurde, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin zu eröffnen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (G1 IN 772/14) wurde am 08.09.2014, 12 Uhr, Herr Rechtsanwalt Harald Kroth, Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Den Insolvenzbeschluss finden Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Topware hat damit nun ein allgemeines Verfügungsverbot hinsichtlich der von ihr geführten Prozesse und die Prozessführung wird gem. § 240 Satz 2 ZPO auf den Insolvenzverwalter übertragen.

Dies ist für die Abgemahnten ein gutes Zeichen, denn anhängige Klageverfahren sind damit erst einmal unterbrochen. Auch für bereits anberaumte Gerichtstermine wurde um Absetzung gebeten. Der Insolvenzverwalter muss nun erst einmal die Vermögensbestände und damit auch die (vermeintlichen) Forderungen gegen Betroffene einer Abmahnung prüfen. Ob hier eine Weiterverfolgung derartiger urheberrechtlicher Klageverfahren für Topware durch den Insolvenzverwalter stattfinden wird, ist derzeit noch ungewiss.

Aus der Erfahrung aus anderen Insolvenzverfahren ist bekannt, dass Insolvenzverwalter aufgrund der Fülle der vielen zu prüfenden Punkte relative lange für eine etwaige Prüfung brauchen und auch nicht jede einzelne Forderung im Detail prüfen können. Gerade bei Filesharingfällen gibt es - je nach konkreter Fallgestaltung - eine Vielzahl von Angriffspunkten, gegen die Forderung aus der Abmahnung. Für Betroffene einer Abmahnung der Kanzlei rka für Topware könnte damit aufgrund der Insolvenz von Topware die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung nochmals gestiegen sein. Ein Verteidigungsschreiben an die Gegenseite könnte bereits dafür sorgen, dass dieser hier die Forderung nicht weiter verfolgen wird.


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