Filesharing: Urheberrechtliche Abmahnung der Universum Film GmbH wegen Vorwurf von Filesharing an dem Filmwerk

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Die Universum Film GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Film „The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben“ abmahnen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 600,00 EUR sowie ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR geltend gemacht.

Ob die geltend gemachten Ansprüche in solchen Filesharing-Fällen überhaupt begründet sind, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Denn die Filesharing-Abmahnungen beruhen zunächst lediglich auf einer bloßen Vermutung der „Täterschaft“ des abgemahnten Anschlussinhabers. Diese Vermutung gilt es nun vom Anschlussinhaber durch geeigneten Sachvortrag zu widerlegen.

Es ist jedenfalls trotz der in den Abmahnschreiben enthaltenen kurzen Fristsetzungen nicht zu empfehlen, vorschnell eine dem Abmahnschreiben eventuell beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und abzugeben oder die geltend gemachten Zahlungsansprüche zu erfüllen. Der Bundesgerichtshof hat einige Entscheidungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen der abgemahnte Anschlussinhaber überhaupt in Filesharing-Fällen haftet - oder eben nicht haftet.

Selbst wenn an dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung vielleicht „etwas dran sein sollte“, kann man durch geschickte Verhandlungen möglicherweise eine Reduzierung der geltend gemachten Zahlungsansprüche erreichen und einen vermeintlichen Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vom Tisch bringen.


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