In diesen Tagen kontaktieren uns besonders viele Anschlussinhaber, die Abmahnschreiben der Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt erhalten haben. Darin wird der Vorwurf erhoben, dass vom Internetanschluss der Abgemahnten urheberrechtlich geschützte Musik per Filesharing zum Download angeboten worden sein soll. Die Abmahnschreiben beziehen sich in der Regel auf einzelne Titel aus Chart-Sammlungen mit dem Titel „German Top 100 Single Charts".
Abgemahnt werden unter anderem folgende Musiktitel, die in den Sammlungen enthalten gewesen sein sollen:
- Andreas Bourani - Eisberg
- Kool Savas - Aura
Der Rechteinhaber, in dessen Namen hier abgemahnt wird, ist in diesen Fällen meist die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Median mbH.
Die Kanzlei Schalast fordert eine Unterlassungserklärung und bietet an, auf weitere gerichtliche Schritte zu verzichten, sofern ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gezahlt wird. Im Rahmen eines „Schnellzahlerrabatts" wird dem Abgemahnten eine Reduzierung auf 430,00 € angeboten, sofern der Betrag innerhalb von acht Tagen überwiesen ist.
Wir empfehlen, auf keinen Fall die mitgesendete Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben. In vielen Fällen lassen sich diese Erklärungen, die Sie 30 Jahre binden, von einem beauftragten Anwalt deutlich entschärfen.
Auch von einer sofortigen Zahlung ist abzuraten; in vielen Fällen bestehen starke Bedenken gegen eine Zahlungspflicht oder gar gegen die angeblichen Ermittlungen der abmahnenden Kanzlei. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, in welchen Fällen eine Zahlungspflicht besteht und in welchen Fällen gute Chancen bestehen, eine Zahlung zu vermeiden.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
Bewertung
5 von
5 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert