Für private Unternehmen wie Google, die Häuser und Straßenzüge filmen, um die Ansichten ins Internet zu stellen, sollen künftig gesetzliche Datenschutzverpflichtungen gelten. Dies fordert der Hamburgische Senat mit Blick auf Dienste wie Google Street View. Er hat einen Gesetzesantrag vorgelegt, mit dem das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend geändert werden soll.
Danach sollen die Unternehmen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen müssen, bevor sie die Bilder ins Internet stellen. Nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial sollen sie innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen. Einen Monat vor dem systematischen Abfilmen sollen Unternehmen wie Google zudem den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren müssen. Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person verlangen können, sollen nach der Hamburgischen Gesetzesinitiative ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht bekommen. Ein solches soll auch Hauseigentümern und Mietern gegen die Abbildung des Gebäudes zustehen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutz-Vorschriften, soll es mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
«Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein», erläutert der Justizsenator der Hansestadt Till Steffen. Seiner Ansicht nach reicht eine freiwillige Selbstverpflichtung de Unternehmen nicht aus. Senat Hamburg, PM vom 27.04.2010
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