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Fitnessstudio: Lauftraining mit Folgen

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Als Neumitglied eines Fitnessstudios hat man keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn man die Einweisung durch das Fachpersonal nicht abwartet und es deshalb bei der Gerätebenutzung zu einem Unfall kommt.

Eine Frau hatte sich spätabends in einem Fitnessstudio über eine Mitgliedschaft informiert und noch vor Ort den Mitgliedsvertrag unterzeichnet. Das Fitnessstudiopersonal machte sie darauf aufmerksam, dass neue Mitglieder immer zuerst eine Einweisung durch einen der Trainer erhalten. Da aber keine Trainer mehr im Haus waren, war das am gleichen Tag nicht mehr möglich.

Die Frau wollte die Einweisung nicht abwarten und benutzte unter Anleitung einer Freundin ein Laufband, wobei es zu einem Unfall kam und sie sich einen Oberschenkelbruch zuzog. Sie verklagte den Betreiber des Fitnessstudios auf Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalls.

Das Landgericht (LG) Duisburg wies die Klage ab. Man könne von einem vernünftigen und umsichtigen Besucher erwarten, dass er sich erst durch Fachpersonal einweisen lässt, bevor er die Fitnessgeräte benutzt. Der Betreiber sei auch nicht verpflichtet, die Gerätebenutzung ohne vorherige Einweisung zu verbieten und die Mitglieder vor Sturzgefahren ausdrücklich zu warnen. Das Laufband sei zudem in einwandfreiem verkehrssicherem Zustand gewesen, die Frau sei nur gestürzt, weil sie „aus dem Tritt“ gekommen war. Nach Ansicht der Richter hätte der Unfall nicht durch die Geräteeinweisung verhindert werden können.

(LG Duisburg, Urteil v. 07.01.2011, Az.: 6 O 75/10)

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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