Flirtano bietet Vergleich an. Schreiben von Inkasso enDebito. Annehmen oder ignorieren? Was tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf verschickt aktuell Vergleichsvorschläge an Kunden von Flirtano. Darin baut enDebito zunächst eine „Drohkulisse“ und spricht von der Möglichkeit einer Klage:

Mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Um sich diese Gerichtskosten zu ersparen, wird einem nahe gelegt, dass man doch auch jetzt einen günstigeren Vergleich schließen soll. Die ursprüngliche Forderung von Flirtano wird um ca. 40 % reduziert und soll nun diesen Betrag zahlen.

Was soll ich tun? Soll ich den Vergleich annehmen?

Eine allgemeine Antwort für alle können wir leider nicht geben. Das hängt z. B. davon ab, ob man bereits etwas an Flirtano oder enDebito gezahlt hat oder ob und was man bisher an Flirtano geschrieben hat. Wenn man noch nichts gezahlt hat, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich einigen wollen: Ein Vorteil hätten Sie, da Sie dann (hoffentlich) Ruhe hätten. Aber dafür hätte Flirtano bzw. enDebito deren Ziel erreicht und Geld von Ihnen erhalten. Wenn Sie sich einigen wollen, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass Ihnen Flirtano nach der Zahlung in Zukunft auch keine neuen Rechnungen schickt. Nicht, dass am Ende alles wieder von vorne losgeht.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten