Flüchtlingswohnungen: Rechtssicher vermieten! Anwaltinfo

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Der Bedarf an Flüchtlingswohnungen, z.B. für Flüchtlinge aus der Ukraine, nimmt zur Zeit wieder stark zu und diverse Kommunen suchen wieder verstärkt Unterkünfte für die größere Anzahl an Flüchtlingen.

Auch diverse Vermieter/Wohnungseigentümer und Wohnungsgesellschaften stehen dabei inzwischen wieder verstärkt bereit, um ihre Wohnungen Flüchtlingen oder Kommunen für  die Vermietung an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Dabei weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin darauf hin, dass Fehler bei der Vermietung vermieden werden sollten, z.B. durch ausreichende, rechtssichere Vertragsgestaltung.

Fehler aus der Vergangenheit sollten dabei vermieden werden.

So versuchten z.B. nach der Flüchtlingskrise seit dem Jahr 2015 diverse Kommunen im Anschluss verstärkt, sich von ihren Verpflichtungen zur Anmietung von Flüchtlingswohnungen zu lösen, wie der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus der eigenen Beratungspraxis bekannt.

Der Grund liegt teilweise darin,  dass die Flüchtlingszahlen z.B. 2015 sehr hoch waren, aber z.B. im Jahr 2016 inzwischen stark zurückgegangen waren.

In einem Fall wurde z.B. zunächst im Jahr 2015 hoher Bedarf von Seiten der Kommune angezeigt und der Vermieter nahm ein Darlehen bei einer Bank für die Sanierung der Wohnungen und die anschließende Vermietung als Flüchtlingswohnungen auf, einige Monate später wurde aber dann im Jahr 2016 von der Kommune dem Eigentümer mitgeteilt, dass nun kein Bedarf mehr von Seiten der Kommune bestehen würde und der Eigentümer sich selber auf dem freien Markt um eine Vermietung als Flüchtlingswohnungen bemühen solle.

Erst nach massiven Druck und Androhung einer Klage konnte schließlich doch noch zwischen der Kommune und der Eigentümer eine Lösung über die Anmietung als Flüchtlingswohnungen erfolgen.

Auch in anderen Fällen hatten diverse Kommunen anschließend versucht, sich von vertraglichen und quasivertraglichen Verpflichtungen zu lösen, um die Kosten, die sie teilweise für Flüchtlingswohnungen eingegangen waren zu reduzieren. In diversen Fällen konnten erst nach Klagen zwischen Unternehmern und Kommunen hier Lösungen für Kostenübernahmen gefunden werden.

Betroffene Unternehmer und Vermieter, die im Bereich Flüchtlingswohnungen aktiv werden wollten, sollten also vorab unbedingt auf rechtssichere Vereinbarungen achten und diese prüfen lassen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.




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