Flüge mit Verspätung - Anspruch auf finanziellen Ausgleich

Rechtsgebiete: Reiserecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 15.03.2010

Nach einer Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 steht Fluggästen nicht nur bei einer Annullierung von Flügen sondern auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein finanzieller Ausgleich zu. Damit räumte das Gericht Zweifel an der Gültigkeit der Fluggastrechteverordnung im Hinblick auf die Vereinbarkeit einer Gleichstellung von Annullierung und großer Verspätung mit dem Montrealer Übereinkommen aus.

Dieser Auffassung ist nun auch erstmals der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 18.02.2010 gefolgt. Die Höhe der Entschädigung, die die Fluggesellschaft zahlen muss richtet sich bei Verspätungen von mehr als drei Stunden nach der Länge der Flugstrecke.

  • Flüge bis 1.500 Kilometer = 250 Euro

  • Flüge von 1.501 - 3.500 Kilometer = 400 Euro

  • Flüge über 3.500 Kilometer = 600 Euro

Ob die die Fluggesellschaft eine Ausgleichspflicht auch dann trifft, wenn die Verspätungen auf einen Streik zurückzuführen sind, ist allerdings weiterhin umstritten.

Ausnahme:

Geht die Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände" zurück, entfällt die Pflicht zur Entschädigung. Was exakt unter „außergwöhnlichen Umständen" zu verstehen ist, wie der Begriff mit Leben gefüllt und stärker konturiert werden kann, bleibt der richterlicher Rechtsfortbildung in den nächsten Jahren vorbehalten. Jedenfalls fallen technische Defekte nicht darunter - so der EuGH.


Bewertung
21 von 23 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert