Flugentschädigung - muss ich mich mit einem Gutschein abspeisen lassen?

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Frau Beier aus L. fragt an: „Wir waren letztes Jahr in Dubai. Alles war perfekt, nur der Heimflug hatte 5 Stunden Verspätung. Wir machten bei der Airline die Entschädigung geltend, weil wir nicht wussten, warum das Flugzeug verspätet war. Die Airline teilte mit, dass es sich um ein außergewöhnliches Ereignis gehandelt hätte. Aus Kulanz könnten wir jedoch einen Gutschein über jeweils 600 EUR erhalten. Sollen wir uns darauf einlassen?“

Die Frage ist natürlich, ob Ihnen der Gutschein etwas bringt. Wenn Sie häufiger fliegen und dies auch mit der Airline, um die es hier geht, dann wäre der Gutschein sicherlich in Ordnung und Sie sollten das Angebot auf jeden Fall annehmen. Die Fluggastrechteverordnung sieht im Übrigen ausdrücklich vor, dass die Airlines die ggf. geschuldete Entschädigung auch in Form von Gutscheinen gewähren können. Sollten Sie allerdings kaum fliegen und es deshalb auch nicht feststehen, wann und ggf. mit welcher Airline Sie das nächste Mal wieder fliegen, dann hat das Angebot für Sie natürlich kaum Wert und es müsste abgelehnt werden. Die Frage ist, ob Sie und/oder die Airline zu einer Kompromisslösung bereit wären oder es auf eine Entscheidung durch ein Gericht ankommen soll. Wie in einem solchen Fall der Streit mit der Airline ausgeht, ist natürlich ungewiss. Einerseits weiß man nie, welche Informationen zum Flug oder dem Vorflug während des Rechtsstreits bekannt werden, andererseits ist die Rechtsprechung immer für Überraschungen gut. Mit einem Vergleich können Sie solche Momente der Überraschung vermeiden.


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