Flugverspätung – Augen auf die Uhr bei der Landung und Uhrzeit merken beim Aufgehen der Tür!

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Die Berechnung der Ankunftszeit bei einer Flugverspätung kann im Einzelfall schon mal für Streit sorgen. Die 3 Stunden Verspätung müssen erreicht sein, sonst gibt es keinen Ausgleichsanspruch aus der EG VO 261/04. Denkbar sind drei Zeitpunkte – erstens die Landung oder zweitens das Erreichen der Parkposition oder drittens gar erst, wenn die Türen geöffnet werden und die Passagiere das Flugzeug verlassen können. Darüber lässt sich streiten.

Der Europäische Gerichtshof ist nach einer Entscheidung vom 04.09.2014 der Auffassung, dass Ankunftszeit der Zeitpunkt sein soll, wenn auch nur eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Flugpassagiere aus dem Flugzeug gehen können (EuGH C-452/13). Das Urteil wird große Beachtung finden und viel diskutiert werden. Aber was heißt das jetzt für den Flugreisenden?

Augen auf die Uhr bei Landung, Parken und dem Aufgehen der Türen!

Wenn das Flugzeug eine Verspätung hat, merken Sie sich die Ankunftszeit genau, es kann schon einmal um Minuten gehen. Die 3 Stunden Verspätung müssen erreicht sein. Gerechnet wird nach dem EuGH bis zum Aufgehen der ersten Tür, so dass die Fluggäste raus können. Für die Argumentation gegenüber der Fluggesellschaft und eine mögliche Klage ist es deswegen sinnvoll, die 3 Zeitpunkte Landung, Parken und dem Aufgehen der Türen zu dokumentieren und sich nicht auf die Angaben der Fluggesellschaft zum Ankunftszeitpunkt zu verlassen. 


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