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Folgen des Reisekostenurteils vom Bundesarbeitsgericht: Klassenfahrten in NRW werden gestrichen

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Schlechte Zeiten könnten auf Schüler und Lehrer in Nordrhein-Westfalen zukommen. Dort werden vermutlich dieses Jahr weniger Klassenfahrten stattfinden. Experten rechnen mit einem Rückgang der Schulfahrten um die 20 Prozent, berichtet aktuell RP ONLINE. Der Rückgang ist eine direkte Folge des Reisekostenurteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Oktober 2012. Die Redaktion von anwalt.de beleuchtet die Hintergründe.

Reisekostenurteil des Bundesarbeitsgerichts

Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte für eine Klassenfahrt einen Dienstreiseantrag unterschrieben, bei dem Schulfahrten generell nur genehmigt werden, wenn der Lehrer gleichzeitig darauf verzichtet, sich die Reisekosten erstatten zu lassen. Diese Vereinbarung hielt die Lehrerin für unzulässig und forderte eine Erstattung der Reisekosten, weil sie den Verzicht unter sozialem Druck erklärt hatte. Das BAG entschied zu ihren Gunsten. Nach Ansicht der Erfurter Richter war dies eine unzulässige Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrer, dass Schulfahrten nicht stattfinden, wenn sie ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung nicht zurückstellen. Dabei sind Schulfahrten Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags, betonten die Arbeitsrichter.

(BAG, Urteil v. 16.10.2012, Az.: 9 AZR 183/11)

Lehrer forderten Reiskosten erstattet

Bislang war es üblich, dass die Lehrer auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten. Mit dem Urteil ist diese Praxis hinfällig geworden. Nach der Urteilsverkündung forderten viele Lehrer rückwirkend eine Reisekostenerstattung. Rund drei Millionen Euro musste das Land den Lehrkräften rückwirkend für die Schulfahrten erstatten. Das Land Nordrhein-Westfalen zog entsprechende Konsequenzen und erließ eine neue Regelung. In der Wanderrichtlinie heißt es nun: „Soweit nicht gewährleistet ist, dass die Reisekostenmittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nicht genehmigt werden.“ Zudem wurde der Etat für Schulreisen vom Bundesland auf 13,5 Millionen Euro aufgestockt.

Jede fünfte Klassenfahrt von Streichung bedroht

Mit der Neuregelung entfällt ein entsprechender Verzicht auf die Reisekostenerstattung. Allerdings befürchten Experten gravierende Folgen für den Schulalltag. Das kann zu einem Wegfall der Klassenfahrten um die zwanzig Prozent führen, befürchten Vertreter der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft). Ob es tatsächlich zu einer so hohen Ausfallquote kommt, steht jedoch noch nicht fest. Die Schulen zögern oft, sich detailliert zu dem Problem zu äußern. Schließlich wollen sie nicht als Spaßverderber dastehen und öffentlich zugeben, dass sie Fahrten streichen oder auf das nächste Jahr verschieben.

Vorsicht bei Freiplatzangeboten für Lehrer

Einige Reiseveranstalter für Schulfahrten haben einen anderen Lösungsweg beschritten. Sie bieten nun Lehrern Freiplätze an. Vom Land wird diese Notlösung vorerst geduldet, solange die Freiplätze rechtlich nicht beansprucht werden und die Entscheidung über die Freiplätze letztlich bei der Schule verbleibt. Aber auch wenn das Angebot für Lehrkräfte durchaus auf den ersten Blick verlockend erscheinen mag: Hier ist Vorsicht geboten. Denn die Inanspruchnahme könnte als Vorteilsannahme gewertet werden und erhebliche Konsequenzen für die Lehrer nach sich ziehen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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