Fonds in Abwicklung: SEB ImmoPortfolio Target Return Fund - was können Anleger tun?

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Am 05.06 2014 wurde entschieden, was viele Anleger bereits im Gefühl hatten. Der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund befindet sich seit diesem Datum nach nahezu zweijähriger Schließung in der Auflösung. Der Fonds wird nun versuchen, die im Bestand befindlichen Immobilien zu bestmöglichen Preisen zu veräußern und den Erlös nach und nach an die Anleger auszuzahlen. Nach Angaben des Fondsmanagements soll der Abverkauf der Immobilien bis zum 31. Mai 2017 erfolgen. Auszahlungen aus dem Fondsvermögen sollen die die Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund in halbjährigen Abständen erhalten, so die bisherige Planung. Welchen Umfang die einzelnen Auszahlungen haben werden, kann aus heutiger Sicht noch nicht beziffert werden. Dies ist wesentlich von dem mehr oder weniger erfolgreichen Verkauf der einzelnen Immobilien abhängig.

Kein Einzelfall
Der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund ist kein Einzelfall. So musste auch er – wie auch ein gutes Dutzend weiterer Fonds – vor rund zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen aussetzen. Ursächlich hierfür waren auch hier mangelnde Barmittel die nicht ausreichten, um die Verkaufsaufträge zu bedienen. In solch einem Fall sieht das Gesetz vor, dass die Fondsmanager zwei Jahre Zeit haben, um für ausreichende Liquidität zu sorgen, indem sie Immobilien verkaufen. Gelingt dies nicht, so muss der Fonds abgewickelt werden, wie dies aktuell geschehen ist.

Was bleibt übrig?
Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund werden erst im Mai 2017 wissen, wie viel sie von ihrem ursprünglich eingesetzten Kapital wiedersehen. Anleger, die jedoch vorher auf die Liquidität angewiesen sind, können ihre Anteile am Fonds über die Börse verkaufen, wo auch bereits in Abwicklung befindliche Produkte noch rege gehandelt werden. Dies ist jedoch in der Regel mit deutlichen Abschlägen verbunden.

Hilfe für Anleger
Oftmals werden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. So wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, dass Anleger über das mit einem offenen Immobilienfonds verbundene Schließungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Ist eine solche (Risiko)Aufklärung unterblieben, können Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen und im Ergebnis so gestellt werden, als hätten diese die Kapitalanlage nicht erworben.

Soweit sich Anleger nicht auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen möchten und vielmehr Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten diese den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalts aufsuchen.

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem SEB ImmoPortfolio Target Return Fund. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Offene Immobilienfonds stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.

IVA Rechtsanwalts AG

 


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