Fordern Sie Ihre Glücksspielverluste zurück!

  • 3 Minuten Lesezeit

Von Andreas Krau, Rechtsanwalt bei KRAU Rechtsanwälte 

Glücksspiele in den unterschiedlichsten Formen faszinieren schon immer viele Menschen. Das Versprechen vieler Anbieter mit einem kleinen finanziellen Einsatz den großen Gewinn zu erzielen führt manche Menschen schnell in eine Sucht, aus der man ohne professionelle Unterstützung nur selten wieder herausfindet.


Öffentliche Glücksspiele im Internet verboten 

Was viele ahnungslose Spieler nicht wissen: Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im lnternet ist daher, auch für Anbieter aus dem Ausland, in Deutschland grundsätzlich verboten. 


lm Ergebnis bedeutet dies, dass Sie als betroffener Spieler momentan sehr gute Chancen haben lhr verlorenes Geld wiederzubekommen – und zwar in voller Höhe und bis zu 10 Jahre rückwirkend! 


Da sich die Verluste schnell im fünf- bis sechsstelligen Betrag bewegen können, sind dies gute Neuigkeiten!


Rückforderung auch für die Vergangenheit durchsetzen

Ja, die Rückforderung können Sie auch für die Vergangenheit durchsetzen! 


Denn obwohl es nach dem  Glücksspielstaatsvertrag ab dem 1. 7. 2021 nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, entsprechende Erlaubnisse für das Betreiben von Online-Casinos zu beantragen, war dieses Geschäftsgebaren bereits in der Vergangenheit in Deutschland überwiegend verboten. 


Allein in dem Bundesland Schleswig- Holstein gab es für Anbieter die Möglichkeit, für 5 Jahre eine solche Lizenz zu erwerben. Diese galt jedoch nur in diesem Bundesland. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur wenige

Anbieter Gebrauch gemacht. 


Häufig verfügen Anbieter aus dem Ausland nur in ihrem Land über eine Erlaubnis, die aber nicht für Deutschland gilt. Oder Sie besitzen überhaupt keine Erlaubnis bzw. die Erlaubnis ist nicht mehr gültig, da sie abgelaufen ist. D. h. das Betreiben von Online-Casinos ist unter diesen Umständen illegal.


Gerichte überwiegend auf der Seite der Spieler

Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die Gerichte sind, überwiegend auf der Seite der Spieler. Das bedeutet, dass Sie zur Zeit so gute Chancen wie noch nie haben, lhre berechtigen Ansprüche durchzusetzen und lhr Geld zurückzuerhalten, besonders wenn Sie bereits vor dem 1. 7. 2021 Geld verloren haben. 


Hier ein kleiner Auszug von Urteilen der Landgerichte (kurz: LG) und Oberlandesgerichte (kurz: OLG), die den betroffenen Spielern die Rückzahlung ihrer Verluste zugesprochen bzw. bestätigt haben:


Urteile der LG und OLG

LG Gießen vom 21. 1. 2021, Az.: 4 O

84/20; OLG Frankfurt vom 8. 4. 2022; Az.: 23 U 55/21; OLG München vom 20. 9. 2022, Az.: 18 U 538/22; OLG Dresden vom 27. 10. 2022, Az.: 10 U 736/22; OLG Köln vom 31. 10. 2022, Az.: 19 U 51/22; LG Bielefeld vom 21. 11. 2022, Az.: 8 O 386/21; OLG Braunschweig vom 23. 2. 2023 9 U 3/22. 


Macht sich der Spieler möglicherweise selbst strafbar, wenn er gegen den Online-Anbieter vorgeht? Denn strafbar macht sich u. a. jeder, der an einem Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis teilnimmt, §§ 284, 285 Strafgesetzbuch. 


Auch mit dieser Frage haben sich die Gerichte bereits beschäftigt. Selbst wenn die Spieler gegen das Verbot verstoßen haben, steht dies nicht einem Rückforderungsanspruch entgegen, da die Spieler in der Regel darauf vertraut haben, dass der Anbieter über eine entsprechende Lizenz verfügt. Als betroffener Spieler haben Sie in diesem Fall nur ein geringes Risiko und können letztlich nur gewinnen.


Geringes Risiko

Aufgrund der positiven Prozessaussichten stehen die Chancen gut, dass lhre Rechtsschutz die Kosten übernimmt. lm Falle des Obsiegens können Sie auch die Kosten lhrer Selbstbeteiligung von dem Anbieter als Schadensersatz fordern. 


Aber selbst wenn Sie z. B. keine Rechtsschutzversicherung haben und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, können Sie dennoch lhre Rechte durchsetzen: Möglich ist dies durch die Beantragung von Prozesskostenhilfe. 


lm Rahmen der Prozesskostenhilfe prüfen die Gerichte auch die Erfolgsaussichten einer Klage. Auch hier haben Gerichte den betroffenen Spielern Prozesskostenhilfe zugesprochen, so z. B. das OLG München vom 8. 2. 2022, Az.: 21 W 1740/21 oder OLG das Hamm vom 12. 11. 2021, Az.: l-12 W 13/21. 


Entscheidend waren hier die hohen Verluste, die sich in einem Rahmen von vier- bis sechsstelligen Beträgen bewegten. Sollten Sie Glücksspielverluste haben, können Sie gerne ein Beratungsgespräch mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Krau vereinbaren, um lhre Ansprüche prüfen zu lassen und durchzusetzen!


Beste Empfehlungen

Ihre Carmen Eifert, Rechtsanwältin

bei KRAU Rechtsanwälte

Ihr Andreas Krau,

Rechtsanwalt und Notar,

zertifizierter Testamentsvollstrecker

(DVEV)

KRAU Rechtsanwälte,

Hohenahr-Hohensolms

Foto(s): Krau Rechtsanwälte

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