Fortschreitender Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen

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„Wertverlust ist nicht nur eine aktuelle Gefahr, sondern auch eine zünftige Bedrohung!“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung wird rund um den Dieselskandal immer wieder nach dem anstehenden Wertverlust von betroffenen Fahrzeugen gefragt.

Der Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal kennt die Problematik aus 1000-en von Beispielen, die an seine Kanzlei herangetragen wurden: „Ein durchschnittliches Auto mit einem Neupreis von 30.000 – 50.000 Euro, einem Kilometerstand von etwa 100.000 Kilometer und einem Baujahr älter als 2015 verliert durch den Dieselskandal gemessen an den aktuell am Markt zu erzielenden Preisen einen Wertverlust von etwa 6 – 8 Tsd. Euro im Vergleich zum eigentlich erwarteten Verlaufserlös!“ 

Die Entwicklung der letzten Monate lässt aber darauf schließen, dass sich die Spirale weiter nach unten bewegt und bestimmte Autos in bestimmten Regionen so gut wie gar nicht mehr zu verkaufen sind. Dabei macht sich der Wertverlust umso spürbarer bemerkbar, je älter ein Auto wird. Hartung: „Für einen 2012-er Audi A4 mit 180.000 Kilometern Laufleistung wird man in den vom Abgasskandal nicht betroffenen Außenbezirken von Stuttgart oder Frankfurt kein ernst zu nehmendes Angebot mehr bekommen.“ 

Die einzige Möglichkeit, diesem Wertverlust zu entgehen ist, die Betroffenheit an den Hersteller zurückzugeben. Dr. Hartung: „Soll VW die Autos doch verkaufen, wenn sie so wertstabil sind!“ 

Was viele potenzielle Kläger nicht beachten, ist die Tatsache, dass während der Verfahrensdauer der Wertverlust weiter fortschreitet, während der Kläger im Falle eines gewonnenen Prozesses damit nichts zu tun hat. Er zahlt im schlechtesten Fall eine geringe Nutzungsentschädigung. Hartung: „Insbesondere bei teuren und vom Wertverlust besonders extrem betroffenen Autos wie z. B. den Sechszylinder-Dieseln von VW, Audi und Porsche macht die Klage Sinn, dann stellt man den Wertverlust auf „Standby“. Paradox: Je länger das Verfahren dauert, je besser ist das aus finanzieller Sicht für den Kläger.

Dr. Hartung wird immer wieder nach Fehlern gefragt, mit denen betroffene Dieselbesitzer ihre Situation verschlechtern können, z. B. die Teilnahme an einer Rückrufaktion. Dazu: „Den einzigen Fehler, den Sie machen können, ist das Thema Wertverlust ausschließlich zu Ihrem eigenen zu machen!“

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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