Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH - die BaFin untersagt das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft

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Geschäftsmodell der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH – BaFin verlangt sofortige Abwicklung, Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger

Mit Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 04.11.2014 veröffentlicht diese, dass sie der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Jettingen-Scheppach (Markt in Bayern; Jettingen-Scheppach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Günzburg), mit Bescheid vom 12.08.2014 aufgegeben hat, das von ihr sowie das von den – von ihr als Geschäftsführerin vertretenen – Gesellschaften ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln hat.

Geschäftsmodell Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH unterliegt der Erlaubnispflicht!

Das Geschäftsmodell des Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH sah vor, von den Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen (§ 488 BGB) entgegenzunehmen. Hierbei handelte es sich nach Ansicht der BaFin um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin lag nicht vor.

Dies hat zur Konsequenz, dass die Gesellschaft die eigenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen muss.

Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH: Welche Unternehmen und Gesellschaften sind betroffen?

Darüber hinaus ist die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH auch Geschäftsführerin von weiteren verschiedenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die wiederum unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegennahmen. Im Konkreten handelt es sich bei diesen GbRs um die Forum 1 GbR bis Forum 5 GbR. Auch diese Gesellschaften betreiben ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis. Insofern besteht auch hier ein Anspruch auf Rückzahlung der Gelder.

Doch es geht noch weiter. Die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH hat als Geschäftsführerin der Forum Immo Max GbR mit den Gesellschaften Forum Immo Max GbR „Zusatzvereinbarungen“ zu Verträgen über eine Beteiligung an der Gesellschaft, welche den Gesellschaftern die Möglichkeit einräumte, über einen Teil der Beteiligungssumme frei verfügen zu können, abgeschlossen. Dies hat in rechtlicher Hinsicht die Konsequenz, dass auch die Forum Immo Max GbR hierdurch ein Einlagengeschäft betrieben hat, wofür es einer Erlaubnis bedurft hätte. Auch hier lag diese erforderliche Erlaubnis nicht vor.

Vorgehensweise für betroffene Anleger der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Forum 1GbR bis Forum 5 GbR und der Forum Immo Max GbR – Schadensersatzansprüche und wer kann in die Verantwortung genommen werden?

„Sollte eine sofortige Rückabwicklung und Abwicklung des Geschäfts nicht erfolgen und die Anleger nicht umgehend ihre Gelder zurückerhalten, besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB in Verbindung mit § 32 KWG. Insbesondere unter dem Aspekt, dass jeder Bescheid auch sofort vollziehbar ist, sollten Anleger unbedingt ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Allerdings ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig“, so Rechtsanwältin Helena Winker von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH hat ihren Sitz in der Schönenberger Straße 2, 89343 Jettingen-Scheppach. Sie ist gemeldet unter der Handelsregisternummer HRB 2105 beim Amtsgericht (AG) Memmingen. Der Geschäftsführer ist Herr Erich Kersten. Auch dieser macht sich persönlich haftbar für das von ihm ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft.

Für die Anleger kommt des Weiteren in Betracht, hier die tätig gewordenen Beratungsgesellschaften ebenso in Anspruch zu nehmen, sollten diese über die Erlaubnispflicht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB verfügen über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Seiten der betroffenen Anleger bei erlaubnispflichtigen Einlagengeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis. Ein solches Geschäftsmodell haben auch schon Gesellschaften wie die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die Direkt-Wert GmbH, die SAM AG, die Novo Ass AG, die FLEXLIFE Capital AG und die BSB Captura betrieben. Für weitere Informationen, fairen Rat und eine kostenlose Ersteinschätzung der Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB telefonisch und per E-Mail gerne zur Verfügung.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen



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