Fotoklau im Internet – schnell passiert und doch kein Kavaliersdelikt

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„Cheeeeese“ – Genauso schnell, wie Fotos heute geschossen werden, landen sie auch im Internet. Und mindestens genauso schnell verliert man die Kontrolle über das eigene Foto, was technisch gesehen von jedem Internetnutzer geteilt, verbreitet und runtergeladen werden kann. Was, wenn ich mein Foto plötzlich auf einem Werbeplakat in der Innenstadt finde? Oder im Online-Shop eines Friseurs? Das Thema Fotoklau im Internet ist hochaktuell, gang und gäbe und bei weitem kein Kavaliersdelikt!

Unter dem Foto- oder Bilderklau versteht man eine unberechtigte Verwendung eines Bildes, das man irgendwo im Internet findet. Alle „Lichtbilder“ also Fotos sind durch § 72 UrhG bzw. „Lichtbildwerke“ durch § 2 I Nr. 5 UrhG geschützt. Die Rechte an den Aufnahmen stehen demjenigen zu, der sie gemacht hat, dem sogenannten Urheber der Bilder. Allein dieser bestimmt darüber, von wem und in welchem Rahmen die Fotos verwendet und verbreitet werden dürfen (§§ 15 ff. UrhG). Nur weil dieser die Fotos ins Netz hochlädt, haben andere also kein Recht dazu, diese selbst zu verwenden, sondern müssen den Urheber um Erlaubnis bitten.

Wenn Ihre Bilder unberechtigt verwendet wurden, sollten Sie Beweise sammeln, um die Urheberrechtsverletzung notfalls auch vor Gericht nachweisen zu können. Erstellen Sie einfach Screenshots oder PDFs von der jeweiligen Webseite mit ihrem Bild. Speichern Sie den Link und das entsprechende Datum. Außerdem müssen Sie beweisen können, dass Sie selbst der Urheber des Bildes sind. Das geht zum Beispiel durch den Namen oder ein Wasserzeichen auf dem Foto. Alternativ können Sie Zeugen benennen oder auch Originalaufnahmen vorlegen, die eine hohe Auflösung haben oder unbearbeitet sind.

Im letzten Schritt sollten Sie den Verwender gem. § 97a I UrhG abmahnen. Das heißt, dass Sie dem Verwender in eindeutiger Weise die begangene Rechtsverletzung vorwerfen, Schadensersatzansprüche geltend machen und eine Unterlassungserklärung einfordern. Mit dieser Erklärung soll Ihnen der Verwender versichern, Ihre Bilder nie wieder ohne Ihre Erlaubnis zu nutzen. Sofern die außergerichtliche Einigung nicht zum gewünschten Erfolg führt, bleibt dem Urheber nur die einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren.

Den vollständigen Artikel finden Sie bei http://www.wkblog.de/fotoklau-im-internet-schnell-passiert-und-doch-kein-kavaliersdelikt/


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