(Val) Wer ungenehmigt fremde Fotos in eBay-Auktionen verwendet, muss damit rechnen, wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen zu werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet. Nachdem der Rechtsanwalt des Klägers den Beklagten ohne Erfolg abgemahnt hatte, erhob der Kläger Klage auf Unterlassung und beanspruchte vom Beklagten Schadenersatz. Dabei machte er zum einen fiktive Lizenzgebühren und zum anderen einen Honoraraufschlag wegen der unterlassenen Nennung seines Namens als Fotograf geltend. Der Betrag belief sich insgesamt auf 184 Euro. Außerdem beanspruchte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von knapp 500 Euro. Während des Prozesses gab der Beklagte eine Unterlassungserklärung ab.
Das Brandenburgische OLG hat dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnkosten verurteilt. Das Urheberrecht gewähre dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos. Hätte der Beklagte die Unterlassungserklärungserklärung nicht abgegeben, wäre er zur Unterlassung verurteilt worden, betonte das Gericht. Der Kläger könne vom Beklagten allerdings lediglich 40 Euro Lizenzgebühren verlangen, weil das Foto nur wenige Tage im Internet verwendet worden sei. Zu bezahlen habe der Beklagte auch die Abmahnkosten. Da der Beklagte erstmals das Urheberrecht verletzt und das Foto lediglich für einen Privatverkauf verwendet habe, sei seine Rechtsverletzung nicht erheblich gewesen. Deswegen sei der Kostenerstattungsanspruch auf 100 Euro zu begrenzen.
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.02.2009, 6 U 58/08, rechtskräftig
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