Unter friedlicher Trennung verstehe ich, dass in den Auseinandersetzungen um die Trennungs- (Scheidungsfolgen) nicht mehr Verletzungen und Schmerzen zugefügt werden, als die Trennung schon selbst verursacht hat. Dies setzt voraus, dass ein gewisses Maß von Kooperation erhalten oder wieder hergestellt wird. Das ist nicht immer möglich:
Nämlich dann nicht, wenn Gewalt im Spiel ist, das heißt, ein Partner schlägt mich oder die Kinder. Gewalt ist auch eine massive Missachtung, insbesondere vor den Kindern. Und/oder: Ein Elternteil droht mit Entführung der Kinder oder hat sie bereits eingeleitet. In diesem Fall muss schnell und hart reagiert werden, nämlich Anträge gestellt werden nach dem Gewaltschutzgesetz, insbesondere auf:
- Verweis aus der Ehewohnung („Der Schläger geht"),
- Annäherungs- und Kontaktverbot,
- Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,
- Anträge nach den Kindesentführungsübereinkommen zB auf Rückführung oder Unterlassung;
- ggf. Strafantrag.
Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz können innerhalb weniger Tage ergehen, manchmal innerhalb von 3 Tagen, Entführungsverfahren dauern etwas länger.
Ist Gewalt Gott sei dank kein Thema, dann ist die wichtigste Frage:
1. Was will ich und was brauche ich?
Ich: Gerade Frauen fällt es oft schwer „ich" zu sagen. Das ist aber unbedingt notwendig. Ohne ein gewisses Maß an Übereinstimmung mit sich selbst kommen Sie aus der Situation nicht raus. Das heißt zweierlei: Ich bin ich und nicht ein noch so wohl meinender Vater, Freund/Freundin, Lebensgefährte. Die emotionalen Interessen, selbst die des Lebensgefährten der mich liebt, sind nicht identisch mit meinen eigenen.
2. Seien Sie mutig!
Mutig sein heißt zunächst: Bejahen sie ihre eigenen Gefühle. Wenn Sie Ihren Partner noch lieben, obwohl er so scheußlich zu Ihnen ist, Sie verlassen und betrogen hat, dann ist der erste Schritt zu sich, einzugestehen: Ich liebe ihn aber noch. Selbst wenn mein Partner sich einem anderen zugewandt und die Scheidung eingereicht hat: Es ist nicht verboten, zu lieben nach dem Brecht-Gedicht: „Wenn ich Dich liebe, was geht es Dich an."
Dies gilt auch für die andere Seite des Pendels: „Ich hasse meinen Mann/meine Frau, für das was er/sie mir angetan hat und antut." Dann lassen Sie diesen Hass zu.
Schon deswegen, weil dieses Gefühl durch eine noch so große Anstrengung (zunächst) nicht verschwindet, eher im Gegenteil. Und: weil nur durch Zulassen des Gefühls es schließlich überwunden werden kann.
Also: Was will ich? Meine/n Frau/Mann wiedergewinnen?
In diesem Fall ist eine Konfrontationsstrategie mit vielen Klagen und hohen Forderungen höchstwahrscheinlich kontraproduktiv. Allerdings, ich habe auch schon erlebt, dass erst die Konfrontation die Augenhöhe wieder herstellt, auf der dann zwei gleiche Partner vernünftig verhandeln können, das ist aber selten.
Grundsätzlich gilt:
Rechtliche Schritte reparieren so gut wie nie die emotionalen Defizite einer Beziehung!
Beispiel: Mein Mann hat nie meine Arbeit im Haus und mit den Kindern wertgeschätzt, also verklage ich ihn auf Unterhalt dafür.
Stimmt das? Wenn ja, eine Unterhaltsklage etc. bringt diese Wertschätzung nicht zurück. Aber immerhin Geld/Sicherheit.
„Ich" sagen heißt vor allen auch: nicht: „..... aber mein Mann meint, sagt, macht ......", sagen.
Ich habe viele Jahre mit einer Psychoanalytikerin mehrtätige Trennungskurse geleitet. Regelmäßig werden Handlungsstrategien bewertet nach dem Muster: Wenn ich ihm sage:
- Er darf die Kinder nur nach vorheriger Vereinbarung sehen;
- Er muss mir monatlich so und so viel geben;
- Bevor wir weiter sprechen, muss die neue Beziehung beendet sein;
- Ich setze mich nur an einen Tisch, wenn er mich nicht mehr beschimpft oder herabwürdigt;
Werden solche Vorschläge abgelehnt wird mit der Begründung:
- Das macht mein Mann/meine Frau nie.
- Wenn ich das mache wird er/sie ganz böse.
- Dann beeinflusst er die Kinder.
- Das wird ein Rosenkrieg ...
„Ich" sagen bedeutet, entscheiden ganz unabhängig von solchen Erwägungen.
3.
„Ich" sagen heißt vor allem auch: Was macht eine Strategie mit mir?
Streit verbindet!
Je erbitterter gestritten wird, umso enger die Verbindung - in negativer Weise.
Streiten kann auch notwendig sein
- aus dem bloßen Kampf um die Lebensgrundlagen (Unterhalt, Wohnung);
- um ein verloren gegangenes Gleichgewicht wieder herzustellen;
- weil die Kinder das von mir erwarten.
Aber:
Streit hält mich auch in meiner bisherigen Beziehung emotional fest. Je geringer der wirtschaftliche Wert des Streits ist, umso weniger rechtfertigt er, diese Ablösung zu behindern.
Beispiel:
Der Streit um 20 CD´s, einen Toaster und 5 Eierbecher hindert mich nur, nach vorne zu blicken: Loslassen!
Ein juristisches Verfahren befreit mich nicht aus der bisherigen Beziehung, im Gegenteil. Geld steht für Gefühle aber nicht umgekehrt.
Noch wichtiger: Was macht der Streit mit den Kindern!
Kinder möchten beide Eltern behalten, die Trennung ist für sie ein Unglück. Sogar dann, wenn Eltern sich oft gestritten haben. Je jünger die Kinder sind, umso schlimmer wird die Trennung empfunden.
Ein offener Streit zwischen den Eltern verstärkt die Verletzung noch mehr, selbst dann wenn die Kinder wissen, dass die Beziehung der Eltern gescheitert ist.
Eltern meinen oft, die Kinder bekämen den Streit nicht mit. Das ist Unsinn:
Aus vielen Gesprächen und gerichtlichen Verfahren mit Kindern ohne Anwesenheit der Eltern wissen wir, dass Kinder schon im Vorschulalter fast immer recht genau mitbekommen haben, was zwischen den Eltern abgeht. Davor fühlen Kinder das.
Wenn irgend möglich: Streit um Kinder und vor Kindern vermeiden.
Wenn die Frage geklärt ist, was will ich, dann:
„Wie mache ich das?" Maßstab soll sein:
- Möglichst wenig belastend für die Kinder.
- Möglichst friedlich.
- Möglichst schnell.
- Möglichst billig.
4. Zum rechtlichen Vorgehen:
Reihenfolge:
- Ich lasse mich über die Rechtslage beraten.
- Wenn möglich, kläre ich das mit meinem Mann/meiner Frau unter vier Augen ab. Kann nicht alles vereinbart werden, dann halte ich wenigstens das fest, worüber Einigkeit besteht. Dies senkt Streit und Kosten. Das gilt besonders für das Vermögen (Zugewinn).
In Deutschland richten sich Gerichts- und Anwaltskosten nach wie vor nach dem Gegenstands- (Streit-)wert. Streit um ein Haus treibt den Wert der Scheidung enorm in die Höhe. Also vorher übertragen oder verkaufen.
- Sind Sie noch nicht völlig zerstritten, soll Ihr Anwalt den anderen Teil zu einem Gespräch einladen. Vielleicht können auch beide zu ihm kommen oder er zu Ihnen (psychologisch geschickt).
- Wenn der andere Partner sich schon einen eigenen Anwalt genommen oder eine Beratung aufgesucht hat: im Vorfeld ein „Vierergespräch" führen (beide Anwälte, beide Parteien).
- Sind Sie sich einig, ist die Scheidung mit einem Anwalt möglich. Es wird knapp die Hälfte der Kosten gespart. Dies sind bei guten Einkünften und mehreren Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn etc.) mehrere Tausend Euro!
Wie lange dauert eine Scheidung?
Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss (bei Deutschen und in Deutschland beschäftigten Ausländern die Regel) ca. 9 Monate. Das Rentenkonto muss ab dem 17. Lebensjahr lückenlos geklärt werden. Alle Anwartschaften (auch betriebliche, Lebensversicherungen auf Rentenbasis etc.) sind auszugleichen.
Kosten:
Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Viele Anwälte, vor allem die erfolgreicheren, wollen eine Stundenvereinbarung schließen. In der Regel werden die Kosten dafür teurer als nach den gesetzlichen Gebühren; im übrigen können Sie die aufgewendeten Stunden nicht wirklich kontrollieren. Üblich sind 250,00 - 300,00 €/Stunde. Es gibt aber auch Anwälte die 500,00 € pro Stunde verlangen!
Gesamt- („Pauschal"-) Vereinbarungen sind zulässig und vor allem bei hohen Einkünften und hohem Konfliktpotential sinnvoll.
Ein „Erfolgshonorar" ist im Familienrecht nur unter engen Voraussetzungen zulässig und auch nicht zu empfehlen.
Anforderungen an den Anwalt:
- Es sollte ein Fachanwalt für Familienrecht sein. Erfahrung ist wichtig.
- Prüfen Sie die Sozialkompetenz des Anwalts. Ein Laie ist vom Rat zu einem besonders harten Vorgehen oft beeindruckt. Dies ist zu Anfang (außer in Gewaltschutzfällen) fast immer falsch, wenn nicht vorher der Versuch einer gütlichen Einigung gemacht wird.
Wie in allen sozialen Berufen: Der Anwalt muss zu mir passen. Gefühl ist wichtig!
Weisungsgebundenheit:
Ein Anwalt ist weisungsgebunden. Lassen Sie sich nicht entmündigen. Sie sind die Auftraggeberin/der Auftraggeber. Verlangen Sie, dass Schreiben die an das Gericht und an die Gegenseite Ihnen vorher zugeleitet werden. Äußerungen, wie: Ich führe den Prozess; Ich weiß was zu tun ist etc. sind nie ein gutes Zeichen.
Aber auch: Wenn mich alles (noch) zu sehr belastet: Delegieren Sie (für einen bestimmten Zeitraum) Ihre Entscheidung.
Zusammenfassung:
Fragen Sie sich:
- Was will ich?
- Was brauche ich?
- Was erwarten die Kinder von mir?
- Was macht das mit den Kindern?
- Was brauche ich als nächstes? (Zeit-Moment) Nur eine Trennung? Nur geregelten Unterhalt? Gleich die Scheidung?
Ich bilde Hierarchien:
- Was ist mir wichtig?
- Was kann ich loslassen?
- Ich hole mir Hilfe.
„Hilfe" heißt, neben der Wahl eines guten Anwalts und ggf. einem Antrag bei Gericht, Familientherapie/Psychoanalyse.
Fragen:
Brauchen die Kinder Hilfe um sich über die Eltern „zu beschweren/auszusprechen?"
Was erwarte ich von der Hilfe?
Will ich meine Arbeitsfähigkeit wieder herstellen oder erhalten, durchschlafen, meinen suizidalen oder depressiven Neigungen entgegenwirken?
Dann muss schnell etwas geschehen. Es empfiehlt sich eine mehr verhaltensorientierte Therapie.
Ich will wirklich wissen das passiert ist:
Warum habe ich diesen Mann/diese Frau genommen?
Warum habe ich solange ausgehalten?
Verhaltensmuster wiederholen sich immer wieder in meinem Leben (ich wurde schon mehrmals verlassen, geschlagen),
Bin ich (dauer-) beziehungsunfähig?
Dann wird an einer Psychoanalyse kein Weg vorbeiführen.
Weitere Informationen auf meiner homepage: ww.familienr.de
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