Rechtstipp vom 14.05.2012

Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft am 31. Mai 2012 ab

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft wie jedes Jahr am 31. Mai 2012 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, eine Erklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen.

Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind insbesondere, wer Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Insolvenzgeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat.

Wer sich steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lässt, verlängert die Frist zur Abgabe der Steuererklärung aufgrund eines gleichlautenden Erlasses der Länder automatisch bis zum 31. Dezember 2012. Lassen Sie sich daher im Zweifel steuerlich vertreten.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Finanzverwaltung mit Wirkung ab 2012 die internen Richtlinien für Straf- und Bußgeldangelegenheiten verschärft hat und daher bei jeder zu spät erfolgten Abgabe einer Steuererklärung ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung droht. Dies lässt sich nur durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung vermeiden. Daher reagieren Sie jetzt.

Rechtsanwalt Kay Fietkau

Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerberatung, Buchhaltung

Baumgärtner Fietkau Rechtsanwälte

Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig

Tel.: 0341 - 4925 00-02, fietkau@bf-law.de


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