Fristlose Kündigung bei Diebstahl von Sachen geringen Werts

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach dem Fall „Emmely“, wonach eine Arbeitnehmerin Leergutbons mit einem Wert von (nur) 1,30 €, die ihr nicht gehörten, einlöste und dennoch der Prozess zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden wurde, könnte man meinen, dass Diebstahl von Sachen geringen Werts eben nicht auch automatisch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Dies ist ein Irrtum; so entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, wonach eine Arbeitnehmerin an zwei Tagen mindestens jeweils eine Packung Zigaretten aus dem Warenbestand des Arbeitgebers entwendet hatte, auch dies trotz längerer Beschäftigungsdauer von 18 Jahren zu einer Kündigung führen kann. Bei steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen, hier den Ausspruch einer Abmahnung, den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflussen kann.

Den Ausspruch einer vorherigen Abmahnung hält das Bundesarbeitsgericht dann allerdings für entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung auch in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder eine solch schwere Pflichtverletzung vorliegt, dass es für den Arbeitgeber auch bei einer erstmaligen Pflichtverletzung objektiv nicht zumutbar ist, diese hinzunehmen. Auch die lange Dauer der Betriebszugehörigkeit und der geringe Wert der Waren führen nicht dazu, dass in jedem Fall von einer Wiederherstellung des Vertrauens ausgegangen werden kann, denn in dem zu entscheidenden Fall war das Verhalten der Arbeitnehmerin insgesamt auf Heimlichkeit angelegt. Gerade ein heimliches und vorsätzliches Verhalten, das zu einer Schädigung des Vermögens des Arbeitgebers führt, macht bei der Bewertung des Grades des Verschuldens und der Möglichkeit der Wiederherstellung des Vertrauens den entscheidenden Unterschied.

Fazit: Jeder Sachverhalt ist immer einer gesonderten Prüfung zu unterziehen; scheinbar gleiche Sachverhalte können zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Rechtsanwältin Grit Koschinski

Fachanwältin für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Grit Koschinski

Beiträge zum Thema