Fristlose Kündigung zum Abfindung sparen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft schiebt der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung nach. Dies geschieht insbesondere dann, wenn er damit rechnen muss, dass er den bereits laufenden Kündigungsschutzprozess verliert.

Dieser Schuss geht allerdings oftmals nach hinten los, denn ein erfahrener Richter lässt sich nicht so einfach ins Boxhorn jagen.

Wie schon oft berichtet, werden sehr hohe Anforderungen an die fristlose Kündigung gestellt. Zunächst wird natürlich geprüft, ob der angegebene Grund überhaupt für eine ordentliche Kündigung reichen würde.

Das ist dann nicht der Fall, wenn zunächst einmal eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen.

Hätte erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen, kann der Arbeitgeber seine fristlose Kündigung natürlich vergessen.

Oftmals ist aber noch nicht einmal eine Pflichtverletzung gegeben. Diese wird nur in den Raum gestellt.

Und nicht zuletzt,- der Arbeitgeber muss die 2-Wochen Frist beachten.

Es gibt also genügend Gründe, eine solche fristlose Kündigung anzugreifen.

Warum viele dies gleichwohl nicht tun, ist mir schleierhaft. Wozu gibt es denn schließlich Anwälte?

Denn es geht um Geld. Eine Abfindung bekommen Sie nur, wenn das Gericht auch die fristlose Kündigung aufhebt. 

Rechtsanwalt Borth

www. DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema