Beim Firmenfuhrpark muss der Halterverantwortliche (Fuhrparkmanager) regelmäßig die Führerscheine überprüfen.
Die im Internet veröffentlichte "Fahrerlaubnisverordnung" enthält alle nationalen und internationalen Führerscheinschlüssel; damit lässt sich beispielsweise feststellen, ob dem Fahrer, der mit der Ziffer 7.8 im Feld 12 des EU-Führerscheins ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe haben möchte, dieses auch ausgehändigt werden darf.
Fährt ein Mitarbeiter mit einem "Automatik-Führerschein" ein Kfz mit Gangschaltung, liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor - eine Straftat, für die Fahrer und Fuhrparkmanager bestraft werden können.
Die Kontrolle kann auch auf andere Mitarbeiter, z.B. Pförtner oder Kollegen in der Filiale oder Niederlassung, delegiert werden oder auch an die DEKRA; die diesen Service anbietet. Auch ist der Einsatz von elektronischen Kontrollsystemen (Chip auf Führerschein) - gegebenenfalls gekoppelt mit einer automatischen Schlüsselausgabe - möglich.
Dagegen ist eine Abfrage beim Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle oder Verkehrszentralregister nicht aktuell und kann auch Fehler aufweisen.
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