Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat seine Rechtsprechung zum so genannten Führerscheintourismus geändert. In drei Eilentscheidungen hat es klargestellt, dass deutsche Führerscheinbehörden grundsätzlich Fahrerlaubnisse, die ein Deutscher im EU-Ausland erworben hat, nachdem ihm die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war, anerkennen müssen. Das ergebe sich aus europarechtlichen Vorgaben.
Allerdings gelte dies nur für die Fälle, in denen im ausländischen Führerschein ein Wohnsitz im Aussteller-Mitgliedstaat vermerkt sei. Sei in dem ausländischen Führerschein hingegen ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibe es bei der bisherigen Rechtsprechung des OVG, wonach eine solche Fahrerlaubnis bezogen auf das Bundesgebiet ungültig sei.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Entscheidungen vom 23.01.2009, 1 B 378/08, 1 B 437/08 und 1 B 438/08
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