Future Business KGaA, Prosavus AG, EcoConsort und Infinus AG

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Nach Informationen von Rotter Rechtsanwälte hat die Staatsanwaltschaft Dresden bei den Gesellschaften und Personen der Future Business KGaA, Prosavus AG, EcoConsort und Infinus AG Vermögenswerte in der Größenordnung von ca. EUR 400 Mio. beschlagnahmen können.

Rotter Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anleger derzeit folgende Maßnahmen:

1. Insolvenzverfahren

Rotter Rechtsanwälte liegen Informationen vor, dass in den nächsten Tagen neben der Muttergesellschaft Future Business KGaA sämtliche Tochtergesellschaften Insolvenzanträge stellen werden. Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen deshalb unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.

2. Klärung der Werthaltigkeit gewährter Sicherheiten z. B. Abtretung von Lebensversicherungen für Orderschuldverschreibungen

Einigen von Rotter Rechtsanwälte vertretenen Anlegern wurden als Sicherheiten für die Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA Lebensversicherungen abgetreten. Rotter Rechtsanwälte empfiehlt daher, gegenüber den die Sicherheit gewährenden Versicherungsgesellschaften zeitnah zu klären, ob und in welcher Höhe diese Sicherheiten noch vorhanden sind.

3. Vorgehen gegen Anlageberater bzw. -vermittler der Infinus AG

Den betroffenen Anlegern wurden die Kapitalanlagen in der Regel von Anlageberatern bzw. -vermittlern der Infinus AG empfohlen. Bei einer solchen Beratung bzw. Vermittlung wird stillschweigend ein Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag geschlossen. Aufgrund dieses Vertrages ist der Anlageberater bzw. -vermittler unter anderem zu einer vollständigen Information über die Risiken der Kapitalanlage verpflichtet.

Bei den von Rotter Rechtsanwälte vertretenen Anlegern war dies nicht der Fall. So wurden die Risiken der Kapitalanlagen regelmäßig als theoretisch verharmlost. Die Kapitalanlagen wurden trotz des den Anlagen anhaftenden konkreten Totalverlustrisikos als sicher empfohlen. Auch Hinweise auf kritische Berichterstattung in der einschlägigen Fachpresse wurden den Anlegern nicht erteilt.

Bei der Auswahl Ihres Anwalts sollten Anleger darauf achten, ob dieser auch gegen den jeweils die Anlage empfehlenden Anlageberater oder -vermittler vorgehen kann oder ob dieser aufgrund interessenskonfliktbegründender Absprachen gebunden ist.

Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Klaus Rotter und Thomas Ertl (+49 (0)89 64 98 450, mail@rrlaw.de) gerne zur Verfügung.


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