Gastronomie und Datenschutz: endlich wieder vor die Tür – doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

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Wer aktuell ein Restaurant besucht, hat in Nordrhein-Westfalen seinen Namen, die Adresse wie auch die Handynummer anzugeben.

Bezweckt wird damit, dass sämtliche Gäste im Falle einer Infektionswelle im betreffenden Restaurant informiert werden können. Der Wirt hat hier das Recht, von jedem Gast bei Eintritt zum reservierten Termin einen Identitätsnachweis durch Vorlage des Ausweises zu verlangen.

Der Wirt eines Lokals hat bei der Durchführung der Datenerfassung jedoch einiges zu beachten:

In vielen Lokalen befindet sich im Eingangsbereich eine Liste, in die sich der Gast eintragen soll. Der Wirt hat hier sicherzustellen, dass jeder Gast seine Eintragung mit einem desinfizierten Schreibgerät vornimmt.

Weiter sollte die Liste mit den Daten der Lokalgäste nicht offen auf dem Empfangstisch liegen, so könnten die persönlichen Daten an jeden Gast gelangen oder noch weiter, indem die Liste beispielsweise mit dem Handy fotografiert und dieses Foto weitergeleitet wird.

Der Wirt hat also dafür zu sorgen, dass deutlich wird, dass nur er und autorisierte Mitarbeiter Zugang zu der Gästeliste haben und die Liste vor ungeschütztem Zugang geschützt ist.

Die einfachste Art und Weise dies umzusetzen, wäre einen Angestellten die Liste führen zu lassen. Das Infektionsrisiko durch die Nutzung verschiedener Schreibgeräte, wie auch der Schutz vor Einblicken durch Unbefugte wird damit umgangen.

Empfehlenswert ist es für den Wirt, einen durch einen Aushang oder auf der Website auf den Umgang mit den Daten hinzuweisen. Insbesondere sollte dabei erläutert werden, zu welchem Zwecke die Daten erhoben worden sind und wie lange sie gespeichert werden. Hinzuweisen ist damit darauf, dass die Daten nach 4 Wochen gelöscht werden. Damit ist nicht gemeint, dass die Listen in den Papiermüll gelangen, vielmehr bedarf es hier einer gründlichen Entsorgung, beispielsweise durch einen Aktenvernichter.

Es gibt folglich viele Aspekte, die zum Schutze der Daten und gleichzeitig der Gesundheit zu beachten sind. Sind sie zu Gast in einem Lokal, in welchem der Datenschutz oder aber Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden, so wenden Sie sich möglichst zunächst an den Wirt.

Sind Sie Wirt oder aber Gast und haben Fragen zu der aktuellen rechtlichen Datenschutzlage?

Wenden Sie sich gerne an

Pinkvoss, Dahlmann und Partner PartG mbB

Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Foto(s): Markus Steur Fotografie Dortmund

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