Geblitzt worden? Was sollten Sie tun?

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Wenn Sie „der Blitz getroffen hat“, sind Sie sicher zunächst geschockt!

Sie denken an Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot. Allerdings sollten Sie einen kühlen Kopf behalten und mit anwaltlicher Hilfe versuchen, das Beste aus der Situation zu machen und vielleicht Maßnahmen der Behörde abzuwenden oder abzumildern.

1. Maßnahmen vor Ort

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß oder Rotlichtverstoß haben Sie vielleicht Zweifel, ob Sie tatsächlich zu schnell gefahren sind oder ob die Ampel wirklich schon Rotlicht zeigte oder noch Gelblicht.

Dann sollten Sie unverzüglich an der Messstelle Beweise sichern. Prüfen Sie nach und dokumentieren Sie durch Fotos, welche Schilder mit welchen Höchstgeschwindigkeiten aufgestellt waren, ob beispielsweise die Schilder durch Bäume oder Sträucher verdeckt und nicht erkennbar waren oder das Messgerät vielleicht nicht gerade gestanden hat. Nur so können zeitnah Fehler oder Ungereimtheiten festgehalten werden. Wenn möglich, ziehen Sie einen Zeugen hinzu, der Ihre Feststellungen auch bestätigt.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie bei Ihren Feststellungen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter der Polizei/Stadt nicht verletzen, beispielsweise beim Fotografieren.

Weiteres können Sie danach nicht mehr machen, als abzuwarten, welche Post Sie erhalten.

2. Anhörung

Notwendig ist, dass Ihnen die Gelegenheit gegeben wird, sich zu einem Verstoß zu äußern.

Vor Ort sind Sie aber nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Sie müssen nur sagen, wer Sie sind, wo Sie wohnen und wann und wo Sie geboren sind.

Angaben zur Sache sollten Sie tunlich nicht machen, dazu sind Sie auch nicht verpflichtet. Was Sie nämlich sagen, wird festgehalten und kann in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie sollten und müssen sich nicht selbst belasten, auch wenn Sie selbst gar nicht merken oder erkennen, dass Ihre Äußerungen belastend sein können.

Dieses gilt auch, wenn Sie einen schriftlichen Anhörungsbogen erhalten.

3. Anwaltliche Beratung

Spätestens wenn der Anhörungsbogen bei Ihnen eingetroffen ist, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine anwaltliche Beratung einholen. Je früher, desto besser.

In diesem Stadium können Sie selbst nichts mehr retten, Sie können nur zahlen oder den Verstoß zugeben.

Nur ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, Akteneinsicht bei der Polizei oder der Bußgeldstelle zu beantragen. Einem Betroffenen der Maßnahme steht eine solche Möglichkeit nicht zu.

Ein Rechtsanwalt kann nach Einsicht in die Bußgeldakte und Auswertung des Akteninhalts etwas zu den Aussichten sagen, ob sich eine Verteidigung gegen den Vorwurf lohnt und welche Erfolgsaussichten bestehen.

Beispielsweise kann so festgestellt werden, ob das Messgerät geeicht war, ob der Mitarbeiter bei der Messung einen Sachkundenachweis hatte oder ob Messfehler beim Messvorgang aufgetreten sind.

Es kann auch versucht werden, gegen Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot abzusehen. Über diese Vorgehensweise wird Sie der Rechtsanwalt aufklären und beraten.

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt (zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht) als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, auch wenn der Verstoß nicht in der Gegend in und um Hamm herum stattgefunden hat.

Bitte rufen oder sprechen Sie mich an, gerne auch per E-Mail.

Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!


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