Rechtstipp vom 11.02.2009

Gebrauchtwagenkauf: Ein Bastlerfahrzeug für 1.600 € darf Mängel haben

Hat ein Mann einen zehn Jahre alten VW zu einem Preis von 1.600 € erworben, so kann er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er nach zwei Jahren reklamiert, dass der Unterboden durchgerostet, die Radaufhängung verschlissen und die Bremsanlage defekt seien und diese Schäden bereits beim Kauf vorhanden waren. Ist der Wagen seinerzeit als "Bastlerfahrzeug" deklariert worden, so erscheint es nicht als besonders plausibel, dass - insbesondere mit Blick auf die defekte Bremsanlage - die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. (Amtsgericht München, 231 C 2536/08)

Bewertung
2 von 3 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert