Gefährliche Körperverletzung - Anwalt in München hilft

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Sie haben eine Anzeige wegen einer gefährlichen Körperverletzung erhalten?

Nehmen Sie dies nicht auf die leichte Schulter!

Eine gefährliche Körperverletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie bei Begehung der Körperverletzung ein gefährliches Werkzeug verwendet haben.

Gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafgesetzbuchs können viele alltägliche Dinge sein.

So sind von Gerichten beispielsweise ein Kleiderbügel, ein Schlauch, ein Schlüsselbund oder auch ein Schal als gefährliches Werkzeug in diesem Sinne qualifiziert worden.

Wer eine gefährliche Körperverletzung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Sollten Sie von der Polizei als Beschuldigter einer gefährlichen Körperverletzung vernommen werden, ist Ihnen generell folgendes zu raten:

  • Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
  • Sie müssen sich nicht selbst belasten!
  • Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein

Bei einer gefährlichen Körperverletzung gibt es viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung.

Liegt vielleicht ein minder schwerer Fall vor?

Wenn dies bejaht werden kann, ist die Straferwartung erheblich geringer!

Stellt der Gegenstand in Ihrem Fall wirklich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuchs dar?

Gibt es für den Vorfall Zeugen?

Sind eventuell vorhandene Zeugenaussagen glaubhaft?

Haben die Zeugen Sie mit einer anderen Person verwechselt?

Umso früher solche Tatsachen in Ihrem Verfahren herausgearbeitet werden, umso wahrscheinlicher ist es, dass möglicherweise sogar eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden kann.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kann gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.


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