Gegen Nachbarn wegen Lärmbelästigung vorgehen? SO riskieren Mieter die Kündigung - und SO nicht

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Im Internet werden Methoden und Geräte angepriesen, mit denen ein Mieter seinem lärmenden Nachbar mit Schall oder Vibrationen das Leben schwer machen kann. Was davon aus anwaltlicher Sicht zu halten ist, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:


Im Internet liest oder hört man beispielsweise von einer Art umgebautem Türstopper, der an der Wand, Decke oder dem Boden zum Nachbarn befestigt werden kann. In kurzen Abständen angestoßen von einer automatischen Feder, führt das in der Wohnung des Nachbarn zu einer fast permanenten Geräuschkulisse, die eine vertragsgemäße Nutzung seiner Wohnung so gut wie unmöglich macht.


Eindeutig: Wer solche Geräte als Mieter verwendet, begeht eine schwere vertragliche Pflichtverletzung, für die der Vermieter den Mietvertrag regelmäßig fristlos kündigen darf. Dass der Nachbar, in dessen Wohnung man die Schallwellen aussendet, selbst vertragliche Pflichtverletzungen durch seine Lärmbelästigung begeht, spielt dafür keine Rolle. Ich rate jedem Mieter von der Nutzung solcher Geräte ab.


Was kann man als Mieter statt dessen gegen die Lärmbelästigung tun?


Zunächst: Sprechen Sie Ihren Nachbarn an und suchen Sie mit ihm im Gespräch eine Lösung. Falls Sie damit nicht weiter kommen, prüfen Sie, ob Ihre Wohnung vielleicht bauliche Mängel hat, ob beispielsweise die Trittschalldämmung fehlt, für die Ihr Vermieter zuständig ist. Falls ja und falls sich das Problem so lösen lässt, können Sie nach anwaltlichem Rat Ihren Vermieter anschreiben und Instandsetzung verlangen.


Liegt aber eine nachweisbare Lärmbelästigung durch das Nutzerverhalten eines Nachbarn vor, können Sie Ihren Vermieter nach anwaltlichem Rat auf Unterbindung der Lärmbelästigung verklagen. Ist der Nachbar ebenfalls ein Mieter Ihres Vermieters, dürfte es diesem relativ leicht fallen, die Lärmbelästigung zu stoppen.


Denn: Ihre Wohnung hat durch die Lärmbelästigung einen Mangel und Sie können als Mieter alle daraus folgenden Rechte gegen Ihren Vermieter geltend machen, mithin also Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, sowie die Beseitigung des Lärms – auch wenn Ihr Nachbar kein Mieter Ihres Vermieters ist. Gleichzeitig sollten Sie nach anwaltlichem Rat auch Ihren Nachbar auf Unterlassung verklagen. Da solche Klagen regelmäßig nicht ohne Risiko sind, sollten Sie am besten rechtsschutzversichert sein.


Zur Vorbereitung einer Klage wegen Lärmbelästigung sollten Sie die Vorfälle in einem Lärmprotokoll möglichst präzise  dokumentieren und notfalls auch Zeugen dafür haben.


Leiden Sie unter Lärmbelästigung durch einen Nachbarn? Wollen Sie wissen, ob sich eine Klage gegen Ihren Nachbarn und Ihren Vermieter lohnt?


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihrer Mietwohnung?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung, einer drohenden Kündigung oder einer Nachfrage wegen einer Klage wegen Lärmbelästigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.


Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.


Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, vertragliche Ansprüche gegen den Vermieter, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema