Rechtsgebiet:
Kaufrecht
Rechtstipp vom
09.02.2012
Billiger ist nicht immer besser. Zwar werden wir täglich mit Billigangeboten überhäuft, doch oft ist Vorsicht geboten. Denn häufig handelt es sich um Kampfpreise, die den Billiganbieter selbst in Schwierigkeiten bringen können. So jedenfalls sieht es beim Billigstromanbieter TelDaFax aus. „Der größte unabhängige Energieanbieter Deutschlands versorgt über 700.000 Kunden zuverlässig, sicher und günstig mit Strom und Gas". Von wegen! Nichts ist mehr sicher bei TelDaFax. Dort wurde Strom günstiger verkauft als eingekauft und mit den Vorauszahlungen der Kunden sollten neue Kunden gewonnen werden. Das konnte nicht gut gehen. TelDaFax kann nun die Rechnungen seiner Energielieferanten nicht mehr zahlen, also wird der Hahn zugedreht.
Was passiert beim Endkunden? Kommt kein Strom mehr aus der Steckdose? Geht die Heizung aus? Das wohl nicht, aber wenn TelDaFax nicht mehr liefern kann, springt der sogenannte Grundversorger ein. Das Problem dabei ist, dass dann ein Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt wird, der sehr teuer ist. Und den Vorauszahlungen an TelDaFax läuft man möglicherweise lange und vergeblich hinterher. Derjenige, bei dem in den letzten 6 Wochen abgebucht wurde, kann die Lastschrift bei seiner Bank widerrufen. Auf jeden Fall sollte man aber sofort kündigen, wenn TelDaFax nicht mehr liefern kann.
Und bei der Auswahl des nächsten Versorgers denken Sie bitte daran: Das billigste Angebot ist nicht immer das Beste!
Infos:
Anwaltskanzlei Dr. Zacharias
Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof
Tel.: 6392-4567
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